Hallo, bei einem Einbruch in unser Einfamilienhaus haben die Einbrecher die Hauseingangstür aufgehebelt. Dabei wurde das Holz stark beschädigt. Die Hausratversicherung (beinhaltet eine Neupreisentschädigung) ist bereit, die Reparaturkosten zu übernehmen. Bei einem Vororttermin eines Türbauers der Versicherung erklärte uns dieser, dass nach der Reparatur die defekten Stellen etwas sichtbar bleiben. Zu 100% ginge dies nicht auszubessern. Nach Anfrage bei der Versicherung, dass wir deshalb den Einbau einer neuen Tür bevorzugen, erklärte uns diese, dass eine gewisse optische Beeinträchtigung zu verteten sei. Nun meine Frage: Kann die Versicherung die Kosten für den Einbau einer neuen Tür verweigern? Vielen Dank für eure Antworten!!!