Schadensmeldung nach Deckeneinsturz in Mietswohnung

Hallo,

Habe aktuell leider ein Problem mit meiner Mietwohnung und weiß nicht so recht wie ich den Schaden zu melden habe.

In meiner Mietswohnung ist am Abend ohne Vorwarnung oder Geräusch ein großer Teil der Decke im Wohnzimmer heruntergekommen und hat für eine große Verwüstung und Zerstörung von privaten Dingen gesorgt. Der Vermieter wurde direkt informiert, dieser kam an nächsten Tag vorbei um sich die Sachlage anzuschauen. Schaden wurde festgestellt und Firma zur Ausbesserung beauftragt. Sachlage war soweit klar, wurde wohl beim Bau geschlammt und Materialfehler , Vermieter meldet das ganze seiner Gebäudehaftpflichtversicherung und bezahlt die Reparatur der Decke.

Wie sieht es aber nun mit den Schäden an meinen privaten Dingen durch den Deckeneinsturz aus? Wie melde ich ihm die Schäden am besten? Wo habe ich Anspruch auf Schadensersatz und die dadurch entstandenen Beeinträchtigungen.

Habe nun mal eine Art Schadensmeldung erstellt, kann ich etwa in der Art dass meinem Vermieter überreichen und er leitet dass an seine Hausratversicherung weiter oder wer ist dafür zuständig ?

So sieht nun meine Schadensmeldung bisher aus. Muss ich genaue Daten da nun schon aufnehmen Alter des Laptops? brauch ich eine Rechnung? oder wie wird das ganze abgewickelt. Bin da nun etwas überfordert und mag eigentlich nicht auf meinem Schaden sitzenbleiben.


Schadensmeldung

Ort des Schadens: ******

Schadenszeitpunkt: 18.06.2013 gegen 21:00 Uhr,

Vorfall: In meiner Mietswohnung ist am Abend ohne Vorwarnung oder Geräusch ein großer Teil der Decke im Wohnzimmer heruntergekommen und hat für eine große Verwüstung und Zerstörung von privaten Dingen gesorgt

Der Vermieter wurde direkt informiert, dieser kam an nächsten Tag vorbei um sich die Sachlage anzuschauen. Schaden wurde festgestellt und Firma zur Ausbesserung beauftragt

Schadensbeseitigung: Am Freitag Morgen wurde die Decke von der beauftragen Firma neu verputzt, hierfür musste ich allerdings einen extra Urlaubstag nehmen um diese Arbeiten zu beaufsichtigen. Der Putz ist nun über das Wochenende eingezogen.

Folgende Beeinträchtigungen und Schäden sind dem Mieter durch den Deckeneinsturz entstanden.

  • Starke Verschmutzung des Raumes ( erhebliche Reinigung notwendig)
  • Gefahr des weiteren Deckeneinsturzes, da weitere Risse in der Decke waren. Daher Raum kaum zu betreten gewesen und nicht nutzbar gewesen.
  • Starke Verschmutzung durch herabfallende Deckenteile an Regal, Sofa, Tisch, Fußboden und Schuhen
  • Mehrere Bilderrahmen und Dekoartikel wie Kerzenständer wurden zerstört
  • Mein Laptop wurde durch herabfallende Deckenteile extrem verschmutzt und beschädigt ( Displayhalterung gebrochen)
  • Für die Reparaturarbeiten musste ein Urlaubstag genommen werden

Ich bitte Sie darum diese Schäden ihrer Gebäudehaftpflichtversicherung zu melden und den dadurch enstandenen Schaden zu ersetzen.

Miete, Versicherung, Mietrecht, Hausratversicherung
Warum dürfen Laien Lampen anschließen, aber keine Steckdosen und Schalter?

Also mit dürfen ist gemeint, dass die Hausratversicherung im Falle eines Brandes nicht zahlen will. Da wird dann immer darauf abgewälzt, dass XY selber gemacht worden ist. Dürfen die Zahlungen eigentlich verweigern, wenn das nachweislich nicht die Ursache war?

Bei einer Lampe ist es laut R+V (Quelle, unter "Lampe aufhängen") erlaubt für eine nicht-ausgebildete Person ("Laie") diese aufzuhängen.

Bei Steckdosen und Schaltern jedoch nicht. Ich verstehe den Grund nicht. Prinzipiell wird nichts anderes gemacht als L, N und PE anstelle von der Lampe in die Steckdose/dem Schalter anzuklemmen (bei einem Schalter noch entsprechend den schaltbaren Verbraucher [bspw. Lampe]). Das ist keine schwarze Magie. Ich meine auch nicht, dass eine neue Phase für die Steckdose gezogen wird, die hinter dem Kasten angeschlossen werden muss, sondern einfach aus dem bestehenden Stromkreis durch die Möglichkeit von der Unterputzdosen einer Steckdose aus zu erweitern oder bspw. durch WAGO-Klemmen. Ich meine auch behaupten zu können, definitiv kein Laie zu, aber habe auch keine Ausbildung hierzu gemacht.

Ich würde gerne Schlitze stemmen, um ein Kabel in einem Leerrohr in die Wand zu verlegen und einen weiteren Lichtschalter zu installieren. Ich traue mir das auch zu und würde über der Steckdose aus anfangen und mir von dort den Strom nehmen, um den Schalter zu installieren. Darf ich das (versicherungsrechtlich) nun oder nicht?

Wie verhält sich das versicherungsrechtlich, wenn ein Bekannter Elektriker (ohne Meister) ist und einem etwas installiert ?

DIY, Lampe, Versicherung, Elektrik, Kabel, Licht, Elektriker, Elektrizität, Hausratversicherung, Steckdose, Versicherungsrecht, Versicherungsschutz, selbst machen
Welche Versicherung zahlt bei Wasserschaden wenn Unterputzarmatur defekt ist. Hausrat oder Gebäude?

Schönen guten Tag.

Mein Kollege hat folgendes Problem gehabt.

Da es auch mich sehr interessiert, hätte ich folgende Frage.

Welche Versicherung (Gebäudeversicherung über die Hausverwaltung oder private Hausratversicherung) zahlt,

wenn ein Wasserschaden durch folgenden Schaden vorliegt.

Die Unterputzarmatur der Badewanne ist undicht und verursachte einen Wasserschaden.

Es ist wohl die Verbindung zwischen dem Wasserrohr und dem UPV-Körper undicht.

Dadurch tropfte monatelange Wasser hinter das Vorwandgestellt und verursachte einen großen Wasserschaden

an der Wand.

Die Hausrat ist hier wohl nicht zuständig, da es sich hier ja um keinen "bewegten Gegenstand" handelt.

Greift in einem solchen Fall die Gebäudeversicherung?

Es handelt sich um eine Eigentumswohnung (selbstbewohnt) in einem MFH.

Den Installateur gibt es nicht mehr. Den Armaturenhersteller auch nicht mehr.

Das Gebäude ist 12 Jahre alt.

Welcher Installateur hat einen solchen Fall schon mal gehabt?

In der Regel zahlt ja eine Hausratversicherung bei einem Leitungsschaden direkt am Wasserroht, wenn ein

Riss vorliegt. Aber nicht, wenn eine angeschlossene Armatur defekt ist. Auch der Übergang zwischen Wasserleitung und Armatur zählt lt. Hausratversicherung als kein versicherter Schaden.

Das zumindest sagte die Hausratversicherung.

Dankeschön

Recht, Gebäudeversicherung, Hausratversicherung, Wasserschaden
Duschkabine - Hausrat oder Haftpflicht?

Bin von meiner alten Wohnung ausgezogen, eine Woche vor Auszug hat sich hierbei die Duschtür von der Kabine gelöst, und das habe ich dem Vermieter auch gesagt.

Damit er das Problem für den Nachmieter beseitigen kann, hat er den Zweitschlüssel zur leeren Wohnung erhalten bis zur richtigen Schlüsselübergabe (Bei Umzug in 500km Entfernung ging das nicht anders)

Bei der Schlüsselübergabr hat er mir nun gesagt, der Handwerker konnte die Duschkabine nicht reparieren, er müsste eine komplett neue einbauen. Da ich bei meinem Einzug vor 2-3 Jahren die Duschkabine neu war, will er natürlich mir die Schuld geben und verlangt mit der Nebenkostenabrechnung 300€ zusätzlich für die Duschkabine. Ich habe die Duschkabine allerdings nicht mutwillig zerstört, die Tür hat sich hierbei beim üblichen Gebrauch ausgegangen, ich konnte sie immerhin noch auffangen damit das Glas dabei nicht auf mich fällt und zerbricht.

Ich war nun nun in dem Moment zu aufgebracht um Fotos von der Situation zu machen, der Raum zum einsteigen in die Duschkabine war nunmal immer etwas eng, und so konnte ich immer nur seitlich in die Duschkabine einsteigen weil ich sonst die Ecktüren berührt hätte. Daher hat es sich wohl mit der Zeit ausgegangen, da man nunmal bei aller Sorge, bei täglichen Gebrauch ab und an doch die Tür erwischt beim einsteigen.

Mein erster Gedanke war, dass ich den Schaden wohl durch den Gebrauch zu verursachen habe, aber muss ich das selbst zahlen? Ich habe eine Hausrat mit Glasversicherung, aber das Glas ist ja nicht zersprungen, die Türverkleidung hat sich nur verbogen damit es nicht mehr reparabel ist.

Oder muss ich mich hier an meine Haftpflicht wenden?

Recht, Duschkabine, Haftpflichtversicherung, Hausratversicherung