darf jobcenter zwingen eine kleine wohnung zu haben?
meine verwandten aus Afghanistan sind nach deutschland geflüchtet und haben eine 3 Zimmer wohnung aber die sind zu 6. die Kinder müssen sich Zimmer teilen geht das? darf jobcenter das weil meine verwandten wollen größere wohnung mit mehr Zimmer aber jobcenter bezahlt das nicht meine verwandten sind richtig sauer und am ausrasten wegen jobcenter
9 Antworten
In Deutschland haben selbst Kinder von Millionären nicht immer ein eigenes Zimmer. Ein Grund dafür ist, dass die Eltern nicht immer umziehen oder gar ein neues Haus kaufen oder gar bauen wollen, sobald sie ein neues Kind bekommen haben - denn so lange, bis die Kinder nicht in ein kritisches pubertierendes, masturbierendes und kopulierendes Alter kommen, können sie nicht nur unbeschwert ein Zimmer teilen,
dann sollen sie es auch, um Zusammenleben und soziales Verhalten zu erlernen. Sagt jedenfalls die neure Sozialforschung, und sicher auch jede vernünftige Oma in Afghanistan, die sich auf alte, langbewährte erzieherische Traditionen beruft.
Ähnlich sehen es die meisten Jobcenter in Deutschland. Grundsätzlich werden die § 22 Bedarfe für Unterkunft und Heizung von der Gemeinde erbracht, und jede Gemeinde hat ihre eigenen Richtlinien dafür.
So heißt es bei uns in Berlin laut diesem Dokument Seite 5:
Werden Wohnungen überlassen, so muss für jede Person eine Wohnfläche von mindestens neun Quadratmetern, für jedes Kind bis zu sechs Jahren eine Wohnfläche von mindestens sechs Quadratmetern vorhanden sein. Dabei werden die Flächen der Nebenräume wie Küche, Flur und Toilette mitgerechnet; es zählt die Fläche aller Räume hinter der Wohnungseingangstür.
Und auf Seite 4 heißt es sinngemäß:
- Für 5 Personen angemessen sind in Berlin in der Regel höchstens 848,64 €, für jede weitere Person 99,84 € zusätzlich.
Und auf Seite 6 heißt es:
(2) Erhöht sich die Miete nach einem nicht erforderlichen Umzug (siehe auch Nummer 8.2 Absatz 5), wird gemäß § 22 Absatz 1 Satz 2 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch nur die bisherige angemessene Miethöhe als angemessene Kosten der Wohnung übernommen.
Deine Eltern können also jederzeit umziehen in eine Wohnung mit sechs Schlafzimmern, kriegen aber womöglich nicht alle neuen höheren Kosten übernommen.
Und in Kapitel "8.2 Umzugskosten, Verfahren bei Umzug" ab Seite 20 heißt es für Berlin:
(3) Erforderlich kann ein Umzug zum Beispiel sein [...]
f) wegen unzumutbar beengter Wohnverhältnisse. Es ist zu beachten, dass Kindern eigener Wohnraum zur Verfügung stehen muss. Ob mehreren Kindern die gemeinsame Nutzung eines Raumes zumutbar ist, hängt von der Besonderheit des Einzelfalles ab (zum Beispiel Größe des Raumes, Altersunterschiede, Geschlecht).
Auch zukünftig entstehender Wohnraummehrbedarf ist zu berücksichtigen (zum Beispiel bei Schwangerschaft ab der 13. Woche);
Wenn man in Berlin dem Jobcenter also sagt,
Unser Kind Ali ist männlich und 14 und unser Kind Fatma ist weiblich und 15, und wegen "der Besonderheit des Einzelfalles" ist es für die beiden nicht zumutbar, dass sie in einem gemeinsamen Zimmer leben und schlafen oder zusammen mit einem der anderen Geschwister, weil die beiden schon geschlechtsreif sind und ständig ..., deshalb beantrage ich eine Zusicherung nach SGB II § 24 Absatz 4 für die Wohnung in der Musterstraße 123, Vorderhaus 2. Stock rechts, siehe Mietvertrags-Entwurf des Eigentümers im Anhang.
dann kann das Jobcenter eine Zusicherung für die Übernahme der Kosten für diese Wohnung mit mehr Wohnräumen zusichern, für die man diesen konkreten Mietvertrags-Entwurf vorgelegt hat.
Tut das Jobsenter das nicht, kann man dagegen vorgehen - mit den üblichen Rechtsmitteln, also per Widerspruch beim Amt selber, und ist man mit dem Bescheid auf den Widerspruch nicht zufrieden, kann man dagegen klagen beim Sozialgericht - im Eilfall auch sofort nach Einlegung des Widerspruchs per Eilklage.
In allen drei Fällen von Rechtsmitteln sollte man aber jeweils konkret erläutern, weshalb genau ein Zusammenleben welchen Kindes mit welchem anderen Kind in einem gemeinsamen Zimmer nicht zumutbar ist!
Ein dumpfes Jammern auf niedrigstem Niveau im Tenor von
meine verwandten sind richtig sauer und am ausrasten wegen jobcenter
bringt hingegen gar nichts - schon gar nicht vor Gericht! Weder in Deutschland noch in Afghanistan oder wo immer deine offensichtlich recht schrägen Verwandten und deren Anspruchsdenken herkommen gibt es eine gesetzliche Grundlage für die generelle Finanzierung eines eigenen Zimmers für jedes Kind!
Gruß aus Berlin, Gerd
Was Deine Verwandten "wollen", interessiert niemanden. Soweit ich mich erinnere, schrieb ich Dir das bereits in einer früheren Antwort.
Es gibt sog. Angemessenheitskriterien, die auch für Deine Verwandten gelten, und Kinder, insbesondere jüngere Kinder, können sich problemlos Zimmer teilen.
Wenn Deine Verwandten der Ansicht sind, daß das Jobcenter in ihrem Fall unrechtmäig entschieden hat, so stehen ihnen alle in Deutschland verfügbaren Rechtswege gegen die Entscheidung offen.
Überdies bezweifle ich, daß das Jobcenter in dem Fall zustöndig ist. Es sei denn, Deine Verwandtschaft hat eine Arbeitserlaubnis.
Deutschland ist nicht immer das Schlaraffenland, als welches es häufig gesehen wird.
Es kommt natürlich auf das Alter und die Geschlechter an. Grundsätzlich kann das JC verlangen, dass man sich ein Zimmer teilt. Ich kenne auch ein deutsches Ehepaar mit 4 Kindern, die nur eine 2 Zimmer Wohnung haben und die Eltern schlafen im Wohnzimmer. Aber die jammern nicht, sonder versuchen selbst aus der Situation zu kommen...
Deine Verwandten können das auch so machen🤷 und im Wohnzimmer schlafen.... Dann hätten je zumindest 2 Kinderzimmer.....
Also ich finde das Meckern deiner Verwandten sehr unpassend....
Menschen die ausrasten mag das JC auch nicht.
Es wird bezahlt, was auch angemessen ist. Es gibt Gesetze und daran hält sich auch das JC.
Deine Verwandten sollen mal froh sein überhaipt eine Wohnung zu haben!
Ich bin Deutsche und habe mit meinem Mann 4 gemeinsame Kinder. Inzwischen leben wir seit knapp 3 Jahren im Obdachlosenheim und teilen uns mit 3 anderen Familien Küche und Waschmaschine und leben zu sechst auf etwa 30 m2!
Aus unserer Wohnung vorher wurden wir wegen Eigenbedarf gekündigt, nicht wegen Mietschulden und finden einfach nichts, weil laut ommunaler Wohnungsunternehmen selbst eine 5 Zimmer Wohnung nicht angemessen, weil zu klein und überbelegt wäre!? Dabei würde uns locker eine 4 Zimmer Wohnung oder eine 90 m2 3 Zimmer Wohnung ausreichen, ich verstehe es nicht.
Meine Kinder sind alle Berliner und wollen hier nicht weg, was ich auch verstehen kann.
Also: froh sein und nicht meckern!
Viele Grüße