Hallo, ein Bekannter von mir wird bald aus dem Gefängnis entlassen. Er kriegt sein Überbrückungsgeld ausgehändigt. Meine Frage ist nun, ob er von diesem die ersten vier Wochen leben muss oder ob er Leistungen vom Jobcenter direkt bekommen kann, wenn er ein Monat vorher einen Antrag auf "ALG II ab dem Tag der Entlassung" stellt.