Vermittlungsbudget Jobcenter?

3 Antworten

Du kannst § 16 Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II beantragen, siehe Absatz 1.

Dort wird verwiesen darauf, dass es auch Leistungen nach dem SGB III geben kann, darunter solche nach § 44 Förderung aus dem Vermittlungsbudget:

(1) Ausbildungsuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende und Arbeitslose können aus dem Vermittlungsbudget der Agentur für Arbeit bei der Anbahnung oder Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung gefördert werden, wenn dies für die berufliche Eingliederung notwendig ist. Sie sollen insbesondere bei der Erreichung der in der Eingliederungsvereinbarung festgelegten Eingliederungsziele unterstützt werden. Die Förderung umfasst die Übernahme der angemessenen Kosten, soweit der Arbeitgeber gleichartige Leistungen nicht oder voraussichtlich nicht erbringen wird.

Dazu gehören Fahrten zu Vorstellungsgesprächen, aber auch Kosten bzw. Pauschalen für Bewerberschreiben.

Für Bewerberschreiben gab es mal pauschal 5,- € pro Stück. Seit der Verbreitung des Internets gibt es dafür, wie ich hörte, kein Geld mehr - zumindest nicht für die üblicherweise von Arbeitgebern verlangten Online-Bewerbungen.

Bei Bewerbungen auf dem Bauernhof kann es anders aussehen.

Generell gilt für die Höhe der Kosten: "Die Förderung umfasst die Übernahme der angemessenen Kosten", siehe oben.

Generell gilt sowohl für SGB III § 44 Förderung aus dem Vermittlungsbudget als auch für SGB II § 16 Leistungen zur Eingliederung, dass es sich um Kann-Leistungen handelt.

Kann-Leistungen unterscheiden sich von Soll-Leistungen und von Muss-Leistungen dadurcht, dass sie nur im konkreten Einzelfall gewährt werden dürfen, und auch nur dann, wenn diese Leistungen ausnahmsweise unter den besonderen Umständen dieses Einzelfalls für nötig erachtet werden vom zuständigen Sachbearbeiter.

Man muss also schon konkret und genau schildern, weshalb man diese Leistung benötigt. Beispiel:

"Ich wohne auf einer kleinen Hallig in der Nordsee und finde deshalb keine Möglichkeit, meine Bewerbungen in einem Internet-Café oder in einem Arbeitslosenhilfeladen oder im Jobcenter abzusenden. Daher beantrage ich ..."

Gruß aus Berlin, Gerd


TeamStoffcouch  18.03.2022, 18:27

"Ich möchte meine sensiblen Daten nicht in irgendeinem öffentlichen Computer eingeben" oder mit mehr bla bla "Aus Datenschutzgründen ..."

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GerdausBerlin  18.03.2022, 20:00
@TeamStoffcouch

Auch gut. Aber vielleicht erhält man dann eine Maßnahme, in der man lernt, wie man im Browser den "private modus" einschaltet oder wie man hinterher den Browser-Verlauf löscht ;-)

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Das Vermittlungsbudget kann man nicht beantragen:

https://www.jobcenter-ge.de/Jobcenter/Neumuenster/DE/Beratung-Vermittlung/Arbeitsuchende/Vermittlungsleistungen/Vermittlungsbudget/Vermittlungsbudget_node.html

Laptop und Drucker werden m.W.n. nur für Schüler finanziert, wenn die Schule keine solchen Endgeräte zur Verfügung stellt. Zumindest galt dies während des "Home Schoolings".

Vielleicht bewilligt man Dir ein Darlehen.

Dein Titel ergibt keinen Sinn und ist keine Frage.

Das Vermittlungsbudget, hat nichts mit einem PC / Laptop und Drucker zu tun.

Wie beantragt man das und wie hoch ist diese Budget?

Es gibt kein personenbezogenes Budget.


Nirvana797 
Beitragsersteller
 14.03.2022, 23:13

Danke! Wie soll man solche Geräte beantragen und die heißt der Begriff?

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