Gartenbeläuchtung Beschwerde des Nachbarn berechtigt?

Hallo. Ich habe ein kleines Problem.ich lebe in einer Doppelhaushälfte mit einem ca. 1000m² grossen garten und einer garage etwas weiter hinten gelegen. Die bewohner der anderen Haushälfte sind Menschen vortgeschrittenen Alters und leider sehr leicht aufgebracht. Seid einigen Wochen sind im garten und in Hausnähe Schritte in der nacht zu hören und bewegungen rascheln im busch auch im schuppen polterts manchmal, seid in der garage einige Sachen verschoben und umgestellt waren ist diese auch von der grundstücksseite aus verschlossen.Es ist zuzufügen das bis jetzt noch nichts verschwunden ist. Da ich wissen will wer oder was hier nachts sein unwesen treibt habe ich nun einige lampen angebracht da ich aus meinem schlafzimmer im 1 stock direckt sicht auf den hinteren teil des gartens habe(wo die geräusche fast jede nacht zu hören sind), Nachdem ich heute also alle lampen erfolgreich angebracht habe und gewartet habe bis wieder was zu hören war(gegen 2 uhr) habe ich also meine lampen angeschaltet um zu sehen was im garten vor sich geht. der garten war beleuchtet und ich ging ich hinaus. ca. 20 m hinter dem haus steht vor der garage noch ein alter stall. im stall polterte es recht laut. in der aufregung habe ich natürlich die taschenlampe vergessen also rannte ich schnell ins haus um sie zu holen. als ich wieder rauskam schrie der nachbar schon lautstark aus seinem ebenfalls an der rückseite des hauses gelegenen schlafzimmerfenster und forderte mich auf das licht abzuschalten. das licht brannte also nichtmal 5 min

Sry wegen der langen geschichte... Jetzt die eigentliche frage: BIn ich aus rechtlicher sicht verpflichtet das licht abzuschalten ? es herrscht kein dauerbetrieb das licht dient einzig und allein der begehbarkeit des gartens auch bei nacht. also wird nur bei bedarf eingeschalten.

ich hoffe ich erhalte schnell antworten

danke

Garten, Recht, Nachbarn
Welche Bitumen-Dachbahnen bei Kaltkleber für Schuppendach

Hallo,

ich soll vor Beginn des Herbstes noch von unserem Schuppen das Dach dicht bekommen. Das Dach besteht aus einer leicht geneigten Holzkonstruktion mit bereits 2 Schichten Dachpappe. Ich bin nun keiner der sich in sowas auskennt, daher habe ich beschlossen, da ich ungern mit einem Brenner aufm Dach rumwerkeln möchte, eine Lage Dachpappe mit Kaltkleber aufs Dach zu kleben. Ich habe bereits im Internet gelesen, dass man da zuerst einen Bitumen-Voranstrich, welcher dann 24h trocknen muss, auf die alte Pappe schmieren muss. Danach halt den Kaltkleber und dann die Bahnen neue Dachpappe.

Nun aber meine Frage. Welche Dachpappe nimmt man da? Gibt es extra welche für Kaltkleber oder kann man da auch die normalen zum schweißen nehmen???

Ich war in 2 namhaften Baumärkten, sie hatten jeweils den Voranstrich und den Kaltkleber im Sortiment, jedoch auf nachfrage ob sie auch die geeigneten Dachbahnen haben, wurde mir zweimal ein "Nein, leider nicht" genannt. Nun stell ich mir allerdings die Frage, warum sie da das andere im Sortiment haben, allerdings die Bahnen nich. Was bringt das? Oooooder waren es einfach keine kompetenten Mitarbeiter, die gar keine richtige Ahnung von dem Thema hatten und evtl doch etwas geeignetes für mein Problem auf Lager haben.

Achso, noch etwas..... In den bereits draufliegenden Schichten Dachpappe sind einige Luftblasen. Muss ich die rausmachen (ich nehme mal ganz stark an, ja) und wenn ja, wie?

Bitte helft mir. Danke im vorraus.

MfG Tommy

Haus, Garten, Dach

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