Garten an Verein überschreiben?

3 Antworten

Der Garten gehört doch sowieso dem Verein und Du bist Pächter .... entweder suchst Du einen Nachpächter oder Du sprichtst mit dem Verein, ob sie den Garten zurücknehmen und selber einen Pächter suchen ...

am besten schaust Du mal in dem Vertrag den Du mit dem Verein geschlossen hast, Da müsste auch drinstehen, wie Du die Vereinsmitgleidschaft beanndest und was dann mit dem Garten passiert oder was Du noch zu unternehmen hast .... (Rückbau etc.)


BlackyBunny 
Beitragsersteller
 14.08.2013, 10:37

ich zitier mal ... Der Pächter ist berechtigt, das Pachtverhältnis mit einer Frist von sechs Monaten zum 30 November eines Jahres zu kündigen.

...Der abgegebene Pächter ist verpflichtet, bei Beendingung des Pachtvertrages und bei Nichtvorhandensein eines Nachpächters den Kleingarten geräumt (frei von Anpflanzungen und Baulichkeiten) herauszugeben.

bedeutet das, das ich die darauf stehende Laube (massiv) abreißen muss?

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frodobeutlin100  14.08.2013, 10:45
@BlackyBunny

das heißt es ... außer Du findest einen Nachpächter der alles so übernimmt wie es ist ...

udn dieses Jahr kommst Du auch nicht mehr aus dem Vertrag, da der Kündigungszeitpunkt schon rum ist ... (das wäre spätestens Ende Mai gewesen ... )

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Clipmaus  14.08.2013, 12:03
@BlackyBunny

Wenn die Laube den Baulichen Vorgaben entspricht und in einem Erhaltungswürdigem Zustand ist , wird man wohl kaum verlangen , dass Du sie entfernen musst!

Bei Bepflanzungen sieht das schon anders aus . Alles was nicht in einen Kleingarten gehört , muss meist entfernt werden. Auch dann , wenn Du den Garten Seinerzeit genau so übernommen hast !

Ich kann Dir nur raten , Dich mit dem Vorstand in Verbindung zu setzen. Der Vorstand und die Beisitzer werden einen Termin zur Besichtigung deines Gartens , mit Dir vereinbaren und Dir sagen , was gemacht werden muss!

Bei meinen Nachbarn war es auch so , dass sie nach 40 Jahren abgegeben haben. Da sie selbst keinen adäquaten Nachpächter hatten , gaben sie den Garten an den Verein zurück !

GLG und viel Erfolg , wünscht Dir , clipmaus :-))

Du hast natürlich die Möglichkeit deinen Garten zu behalten . Musst dann aber Arbeiten , die Du nicht ausführen kannst , aus welchen Gründen auch immer ? , vom Gartendienst ausführen lassen. Das ist natürlich mit Kosten für Dich verbunden!

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Du mußt den Garten kündigen. Dann wird er geschätzt und der Verein bietet den nächten Bewerbern den Garten zur Pacht an.

inseriere doch den garten zum verkauf ,bzw zu verschenken