Wer muss den neuen Gartenzaun/ das Gartentor bezahlen?

8 Antworten

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Also rein nach dem Gesetz gilt du darfst nur auf deinem Grundstück bauen. Das heißt das ein Zaun oder eine Mauer oder ein Törchen nur einer Partei gehört und diese trägt die Kosten. Wobei jede Seite das Recht hat seinen Zaun/Mauer auch abzureißen, zu erneuern oder sogar verrotten zu lassen. Hier gibts erst Ärger, wenn dadurch das Grundstück des Anderen in Mitleidenschaft gezogen wird.

Es ist auch möglich einen Zaun/Mauer/Törchen direkt auf der Grenzungslinie zu bauen, das geht aber nur in beiderseitigem Einverständnis und natürlich teilen sich dann die Kosten.

Hierzu muss ich sagen das das je nach Bundesland aber auch unterschiedlich geregelt ist, in Thüringen zum Beispiel ist eine oder beide Parteien meist zum Einfriedung gesetzlich verpflichtet, da kann man nicht nach belieben Mauern/Zäune hinknallen oder verrotten lassen.

Bayern zum Beispiel hat solche Gesetze gar nicht ...

Bei euch ist das aber komplizierter, ersten baut der Nachbar ja alles auf seinem Grundstück, sprich er zahlt auch für Alles, allerdings habt ihr ein Wegerecht, somit darf er euch durch seine Bauten auch nicht ausschließen, daher das Törchen.

Also ich kann es dir nicht genau sagen, normalerweise ist ein Wegerecht auch kein Gewohnheitsrecht sondern muss im Grundbuch verzeichnet werden, daher mal da nachschauen vielleicht steht da ja mehr, ansonsten würde ich jedoch prinzipiell mal sagen, nein, ihr müsst nicht zahlen. Allerdings was kostet so ein kleines Törchen so, vielleicht 60-120 Euro, da stellt sich die Frage ob sowenig Knete wirklich einen Nachbarschaftsstreit wert ist, zumal das Törchen dann ja euch gehört.


mihaSleipi 
Beitragsersteller
 13.09.2013, 11:31

Danke für deine Antwort. Wir werden im Grundbuch nachlesen. Leider kostet das Tor, um das es geht nicht nur 120 Euro sondern gleich 1800.

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Amar0ck  13.09.2013, 11:57
@mihaSleipi

Wenn ihr aus irgendwelchen Gründen zum zahlen gezwungen seid, Eintrag im Grundbuch oder bei fehlendem Eintrag weil er euch erpresst, bzw. euch dann euer Wegerecht aberkennt, hat ihr aber ganz sicher ein Mitspracherecht was das Törchen und damit seine Kosten betrifft.

Ich meine 1800 Euro, was baut der den da? Für 1800 würde ich aber zumindest so eins verlangen xD

http://www.locopengu.com/images/upload/1342031901.jpg

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Das kommt darauf an, was in dem Vertrsag steht, der Grundlage für die Eintragung in das Grundbuch und/oder Baulastenverzeichnis ist. Eine Baugenehmigung für Euer rücvkwärtiges Haus habt ihr nur bekommen, wenn entweder die Zufahrt Euch gehört oder ein Wegerecht eingfetragen wurde.

Falls durch irgendwelche Einträge oder Verträge die Kosten durch dich mitgetragen werden sollten, würde ich keinesfalls die Kosten für ein teures Tor mittragen. Günstiger geht immer.

Wenn ihr nicht Eigentümer des Grund und Bodens seid, auf dem das Tor gebaut werden soll, dann braucht ihr auch nix zahlen. Es sei denn, ihr habt noch einen extra Vertrag, wo sowas drin steht. Und da euer Wegerecht ja wohl im Grundbuch eingetragen ist, muß euer Nachbar euch auch die Möglichkeit geben, diesen Weg zu nutzen, er darf nicht einfach abschließen oder sowas. Der guten Nachbarschaft wegen würde ich aber anbieten, einen Teil der Kosten zuzuschießen.


larsxxx  14.09.2013, 08:58

find ich gut

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Wer die Musik bestellt, bezahlt sie auch. Frag ihn doch mal nach der Rechtsgrundlage für Eure angebliche Zahlungsverpflichtung. Diese Frage würde ich übrigens eher bei www.recht.de stellen.


mihaSleipi 
Beitragsersteller
 13.09.2013, 11:09

danke für den Tipp. Ich werde es dort mal probieren

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