Dürfen Handwerker unangemeldet mit einem Schlüssel in mein angemietetes Ferienhaus ?

Kurz um. Wir waren in der Niederlande in einem kl. Häuschen für ein paar Tage. Kommen am 4. Tag nach std. zurück und hatte eine Auftragsbestätigung / Erledigung von einem Handwerker auf dem Tisch liegen, der eine Reparatur // Leiste vom Doppelbett erneuert hat. Matratze also raus.....usw. !!!!!! Auf dem Bett herrschte somit ein Chaos als hätte jemand eingebrochen...durchwühlt oder so. Sicher , der hat nur seinem Auftrag erledigt.......Doch, uns war das ganze nicht geheuer u. somit haben ich die Campingleitung informiert. Diese war mehr als entsetzt, zumal auf dem Auftrag drauf stand , Schlüssel an der Reception abzuholen !!! Man teilte uns mit, dass man gar keinen Schlüssel davon hat und das während der Vermietung / Saison solche Arbeiten nicht verrichtet werden dürfen!!! Den Vermieter kontaktierten dann ebenfalls, der entsetzt war, dass an der Recep. ein Schlüssel liegen soll , was ja im Auftrag drin steht , aaaaber auch er will nichts davon wissen, dass jemand daaaa war. Wir haben vorgezogen eher nach Hause zu fahren, da man ja damit rechnen muss, dass zu jeder Zeit wieder irgendwer einfach reingeht. NUN meine Frage. Da der Vermieter sich nicht mehr gemeldet hat, würde ich nun doch dagegen etwas unternehmen. Woooo muss ich eine Anzeige machen, in der Niederlande oder geht das auch von hier aus ( NRW ) Würde auch gerne gegen den Vermieter was unternehmen, zumal er ja auch angeblich keinen Schlüssel rausgegeben hat. Liebe Grüsse , evtl. kennt sich ja jemand aus. Danke

Fotos wurden gemacht !!!

Recht, Ferienhaus, Mieterrecht
Ferienhaus vermietet, Gästefamilie zieht nicht aus?

Hallo, Ich habe ein vollmöbliertes Ferienhaus für einen Monat an eine Familie mit 3 Kindern vermietet. Sie gaben an, dass Ihr neues Haus bei den Bauarbeiten verzögert hat, aber die frühere Wohnung bereits gekündigt. Daher jetzt Übergangsweise das Ferienhaus für einen Monat. Ich habe einen Beherbergungsvertrag abgeschlossen. (ich bin Mehwertsteuerpflichtig, weil ich gewerblich das Ferienhaus vermiete). Nun wäre heute Übergabe der Ferienwohnung gewesen, doch die Familie hat sich unerlaubterweise einen eigenen Briefkasten an den Eingang drangeschraubt und weigert sich das Haus zu verlassen. Ich drohte Polizei einzuschalten, doch die Gäste entgegneten mir, dass sie nicht geräumt werden können von der Polizei, besonders nicht mit den Kindern, da sie als Mieter ein dreimonatiges Kündigungsrecht hätten. Ich entgegnete dass das kein Wohnraummietvertrag ist sondern ein Beherbergungsvertrag. Interessiert die Gäste nicht. Mittlerweile hab ich herausgefunden dass das mit dem Hausbau gar nicht stimmt. Ein Bekannter sagte mir ich müsste erst eine monate lange Räumungsklage bei Gericht führen. Aber gilt dies auch für Gästevermietung?? Habe denen bis morgen nochmal Ultimatum gestellt. Nächste Woche kommen neue Gäste, die bereits gezahlt haben. Soll ich Ihnen erstmal Hausverbot erteilen und wenn sie nicht gehen die Polizei rufen? Am liebsten wollte ich morgen die Gäste mithilfe der Polizei rausbefördern...Bekannter sagte, Polizei ist nicht zuständig sondern Gerichtsvollzieher...

Miete, Mietrecht, Ferienhaus

Meistgelesene Beiträge zum Thema Ferienhaus