Hallo, 

ich interessiere mich für ein Ferienhaus.

Laut Inserat sind 60€ Endreinigung zu entrichten, außerdem wird bei nur 2 ÜN ein Aufschlag von 10€ pro Gast erhoben. 

Nun liegt mir der Mietvertrag vor (per Post erhalten). In den allgemeinen Mietbedingen steht (sogar rot markiert), dass nicht nur die Betten abgezogen, der Müll entsorgt und das Geschirr sauber und die Wohnung besenrein sein muss (so kenne ich es aus allen anderen Unterkünften und wir haben unsere Wohnungen stets sauber hinterlassen), sondern dass auch die Sanitärgegenstände im Bad zu reinigen seien.

Kann dies bei 60€ Endreinigungsgebühr tatsächlich dem Gast auch noch auferlegt werden? Dass wir keine Reste oder Haare im Bad hinterlassen, ist für uns selbstverständlich, aber ich frage mich, wofür die 60€ Reinigungsgebühr + 10 € pro ÜN wegen kurzer Mietdauer dann sind.

Da wir schon um 10 Uhr raus müssen, wäre bei 2 ÜN der Erholungseffekt komplett weg, wenn wir morgens auch noch das Bad schrubben und sämtliche Wasserflecken wegpolieren müssten.

Oder würdet Ihr es nur als grobe Reinigung verstehen?

LG