Lieferdienst (u.a. Pizza) rechtliche Voraussetzungen?
Ich habe über die rechtlichen Voraussetzungen für die Eröffnung und den Betrieb eines Lieferdienstes (nur Lieferdienst, kein Vor-Ort-Essen) recherchiert und habe jedoch noch an einigen Stellen Fragen.
Wenn ich das richtig verstehe, gilt Pizza backen als keine handwerkliche Tätigkeit, sondern als Minderhandwerk (erlernbar innerhalb drei Monaten) nach der Handwerksordnung §1 Abs. 2. Das heißt also, dass jede Person, ohne ein Meisterbrief oder eine Ausbildung im Gastronomie-Bereich, ein Lieferdienst für Pizza eröffnen und betreiben kann, richtig?
Für welche ähnliche Gerichte gilt dies ebenfalls? Auch für Döner oder Burger und ähnliche "Fast-Food"-Gerichte?
Gibt es darüber hinaus weitere berufliche oder rechtliche Voraussetzungen, vor allem auch in Bezug auf ein Lieferdienst?
Vielen Dank