Hallo, Ich habe eine frage. Ich arbeite in der gebäudereinigung genauer aufgangsreinigung, habe eine 39h Woche. Folgendes Szenario: der Freitag meiner wochentour ist ein Feiertag, da dies ein gesetzlicher ist, fällt an diesem Tag die Arbeit, in dem Falle die aufgangsreinigung aus und wird laut dem entgeldfortzahlungsgesetz bezahlt. Wenn ich diese Tour jetzt am Samstag nacharbeite, ist mein Arbeitgeber dann verpflichtet den Feiertag sowie den Samstag extra zu bezahlen? Im Arbeitsvertrag ist Samstag, sonn,- und feirtagsarbeit vereinbart. Vielen dank für ihre hilfe.