Geschwindikeitsbegrenzung festgelegt?

Beispiel: Ich fahre mit meinem Fahrrad/Velomobil einen Berg runter.

Es geht 500 Meter gerade aus mit 20 Meter Höhenunterschied, ich komme auf 60 KM/H (später durch GPS mit dem Handy gemessen (Messfehler ausgeschlossen)), es steht ein 30er Schild. Vorrausgesehen die Polizei blitzt micht mit einer mobilen Radaranlage, ich bin 30 Km/h zu schnell ohne dies im Moment festzustellen können, muss ich ein Bußgeld zahlen? Ich war sicher auf dem Fahrrad/Velomobil unterwegs und es war kein Auto hinter / vor mir oder auf der Gegenspur. Ist es nicht dass Fahrradfahrer sich an die Geschwindigkeit der Fahrzeuge in der Umgebung anpassen müssen? Es gibt keine Vorfahrten (Nur Wohnhäuser an der Straße) daher besteht ja (keine Gefahr ( ausser ein Auto kommt von der Seite und hat mich übersehen, Fehler der Gegenseite)). In welchem Sinne soll ich beschuldigt werden ? Ich halte mich ja an die Regeln die für Fahrräder zählen, nur ein Tacho habe ich nicht. Nun was soll mir die Polizei vorwerfen (Geschwindigkeitsüberschreitung), Fahrräder müssen sich ja nur an die Geschwindigkeit der anderen Verkehrsteilnehmer anpassen. Kann sie mir nur sagen dass ich langsamer fahren soll oder kann sie gar mein Fahrrad/Velomobil wegnehmen. Ich bin nicht im besitzt eines Führerscheins.

In der Theorie muss ich doch sicher sein (vor dem Gesetz)

Was ist falsch an meiner Frage / meinem Beispiel ?

Fahrrad, Polizei, Recht, Bußgeld, Jura, Straßenverkehrsordnung, Geschwindigkeitsbegrenzung, Geschwindigkeitsüberschreitung, Auto und Motorrad
Mit Fahrrad von Klassenkamerad umgekippt, angeblich hohe Reparaturkosten?

Hallo, als ein "Freund" aus meiner Klasse sich nach Schulschluss noch die Schuhe zubinden musste, habe ich auch Spaß sein Fahrrad genommen und habs vor ihm weg geschoben. Ich muss dabei mit meinem Fuß gegen das Vorderrad gekommen sein und bin damit hingeflogen.

Das Schutzblech vorne lag auf dem Reifen auf, aber nachdem ich das wieder gerichtet habe, hab ich geschaut und es gab daran keine Schäden. Nachdem er dann ein paar Meter gefahren ist, ist wohl die Schaltung wieder in einem niedrigeren Gang gefallen und es ließ sich wohl nicht wieder hochschalten.

Ich habe gefragt "Oh, war das jetzt wegen mir?" Er:"Nein, das passiert einfach öfters." Ich:"Okay, solang es nicht meine Schuld ist."

Und er ist losgefahren.

Jetzt habe ich eine Whatsapp-Nachricht von ihm bekommen, in der er meint, er wäre wohl damit in der Werkstatt (was eigentlich von der Zeit her nicht sein kann, da er ca. 20 Minuten fährt und die Nachricht nach etwa 40 Minuten ankam. Er selber fährt zum nächsten Fahrradladen/werkstatt etwa von sich nochmal 20 Minuten.)

In der Nachricht steht, dass an dem Fahrrad Schäden sind, die repariert werden müssen (sein Fahrrad ist relativ alt, also kann ich das auch mit dem Werkzeug reparieren, was man so im Keller/Garage hat) und dass ich für die Schäden aufkommen muss. Er weiss aber noch nicht, wieviel das kosten wird, da die Werkstatt angeblich noch nicht wüsste, was gemacht werden muss.

Ich teile den Gedanken mit einem anderen Klassenkamerad, welcher zu mir sagte "Der will dich locker scammen."

Was ich seltsam finde:

  1. Er sagte, dass sonst alles gut sei, bei Abfahrt.
  2. Er geht direkt zu einer Werkstatt, anstatt mir Bilder von den angeblichen Schäden zu senden bzw. er beschreibt die Schäden auch nicht.
  3. Die Werkstatt weiß angeblich nicht, was gemacht werden muss, obwohl man das bei einem Fahrrad sehr schnell feststellen kann, vor allem Fachpersonal.
  4. Das Fahrrad hat laut seinen Aussagen vorher auch oft nicht richtig geschaltet bzw. die Gänge haben gerutscht. Das war aber das einzige, was ich beobachten konnte, als er weg fuhr, sonst funktionierte alles.

Auf meine Frage, was denn kaputt sei, kommt keine Antwort.

Kann er mir diese "Schäden" jetzt einfach in Rechnung stellen, ohne mir überhaupt zu sagen, was kaputt sei bzw. ohne überhaupt beweisen zu können, dass diese durch mich entstanden sind?

Fahrrad, Unfall, Recht, Gesetz, Auto und Motorrad

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