Ererbten Grundbesitz aus ehemaligen Ostgebieten des Deutschen Reiches zurückerhalten? Entschädigung?

Hallo!

Wer weiß Rat zu einer recht schwierigen Angelegenheit und kann Kunde darüber geben: kann ich ererbten Grundbesitz in den ehemaligen Ostgebieten des Deutschen Reiches zurückerhalten? Oder gibt es dafür eine Entschädigung? Wenn ja, wie?

Zur Sache:

  1. Ich bin im Jetzt und Hier alleinige Erbin (in direkter Linie) von einem riesigen Bauerngut/Grundstück mit Häusern und Länderei, welches vor 1945 im Deutschen Reich und durch die Vertreibung meiner Urgroßeltern von dort seit 1945 heute in Polen liegt. Das Grundstück wie es steht und liegt war bis zur Vertreibung meines Urgroßvaters im Frühjahr 1945 in Familienhand. Internationalem Recht nach ist es das heute noch, nur realpolitisch und realpraktisch ist es das nicht.

  2. Die Landesrechtliche Geschichte mit dem Ort an dem das Grundstück liegt: Schon vor dem Ende des 2. Weltkrieges 1945 war das und dieser Ort alles Deutschland, Deutsches Reich, seit 1871 im Königreich Preußen des Deutschen Reiches, davor eben bloß Königreich Preußen. Der Grund und Boden auf dem das Grundstück liegt war also mindestens von 1740 bis 1945.

  3. Alle Unterlagen und Nachweise über das Eigentumsverhältnis, Grundbuchnachweise etc ... auch die über die Erbschaft und die an mich habe ich!

  4. Mit den heutigen Polen, die in "unserem" Bauerngut leben, verstehen wir uns gut.

Ich habe Interesse an "unserem" alten Grundbesitz. Wenn ich es den heutigen polnischen Bewohnern (die es wohl auch einmal von polnischen "Vorbesitzern" in den 50er Jahren abgekauft haben) nicht abkaufen möchte, kann ich den alten Grundbesitz de jure wiedererhalten??? Oder kann ich, von wem auch immer, eine Entschädigung dafür erhalten??? ** Und wenn ja, wie?**

Viele liebe Grüße, Eure Kati

Polen, Krieg, Deutschland, Politik, Recht, Vertrag, Eigentum, Grundstück, Vertreibung
WG MItbewohner nimmt bei Auszug WG-Sachen mit

Hallo zusammen, ein Problem: Eine Bewohnerin ist vor 2 Wochen aus einer 3er WG ausgezogen. Eine Woche vor dem Auszug ist sie von den 2 verbleibenden Bewohnern gefragt worden, was sie denn alles mitnimmt & ob sie eine Liste, wegen dann fälligen Neubeschaffungen aushändigt. Darauf sie: "Ich nehme das mit, was ich mitgebracht habe". Ein Mitbewohner wohnt schon länger als die augezogene in der Wohnung. Am Tag des Auzugs ist sie dann mit 14 Personen angerückt und hat dem einen verbleibenden Mitbewohner einen Kaufvertrag (den vorher noch niemand gesehen hatte) von sämtlichen Küchen/Bad Möbeln sowie Kühlschrank und anderer Ausstattung gezeigt und alles mitgenommen. Der Mitbewohner der schon länger als sie in der WG lebt ist nicht dort gewesen und hat es erst am Abend festgestellt. Die Lebensmittel aus dem Kühl- & Tiefkühlschrank standen den ganzen Tag in der warmen Küche und mussten entsorgt werden. Es sind auch Stühle, Hocker, Schränke, Kisten, Besteck und Geschirr seit dem Auszug verschwunden, die privat von einem der verbleibenden Mitbewohner gekauft wurden bzw. "WG-Eigentum" waren. Auch ein Telefon/Internetanschluss der für den vollen Monat von allen 3 Parteien bezahlt worden ist, ist mitgenommen worden und der Restbetrag für nichtnutzung des Monats nicht erstattet worden. Auf eine Frist, die Sachen zurück zu bringen und einen ausgleich zu zahlen reagierte die Ausgezogene nicht.

Wie ist der rechtlich und richtige Weg jetzt weiter vor zu gehen? Muss man bei einer Anzeige nachweisen, dass die Sachen WG Eigentum waren und nicht von ihr hätten mitgenommen werden dürfen...wie macht man das, wenn die Sachen schon vorher in der WG waren, mit Bildern/Fotos? Kann man ihr die Lebensmittel in Rechnung stellen? Sind die anteilig nicht genutzten Kosten für Telefon/Internet rückforderbar?

Ich danke schon einmal für weiterhelfende Antworten

Eigentum, WG
Pferd scheren, es gibt aber ein Problem

Hallo,

Mein Pferd sieht aus wie ein Monster!!! Es hat richtig viel Fell, welches nach spätestens einem Tag dreckig ist, weil mein Pferd sich Nachts immer in den Mist legt...zu dem ist Monty nach dem reiten immer nass(und ich reite mind.5 mal pro Woche!)

Nun bin ich der Meinung, dass scheren sinnvoll wäre, nur gibt es da ein Problem: meine Mutter... Sie sagt, dass ich ihn nicht scheren soll, weil sie der Meinung ist, dass sie da später immer hinterher muss und die Decke graderichten muss und alles sowas und dass der ganze Aufwand an ihr hängen bliebe... Das stimmt aber garnicht und ich bin mir der Aufwändigkeit bewusst und bin auch bereit, diesen Aufwand einzugehen, nur wie kann ich sie überzeugen? Sie ist außerdem der Meinung, dass Monty nach der Schur frieren würde( was aber ja garnicht stimmt, denn ich habe ja angemessene Decken, mit denen er nicht frieren würde) ! Eher würde er sich erkälten, wenn er weiterhin nach jedem reiten nass ist und dann friert( troz Abschwitzdecke, die ich sogar nach 15min immer wechsle!)

Ein ausschlaggebender Punkt ist zudem, dass ich am Samstag mit einer Freundin und mit unseren Pferden in die Lüneburger Heide fahre für einen einwöchigen Urlaub und da wird Monty dann vermutlich 2 mal am Tag geritten ( einmal in der Halle morgens und nachmittags dann ein schöner Ausritt)! Und dann wäre es ja Mord, wenn er 2mal am Tag nass geschwitzt ist und dann lohnt der Urlaub ja nichtmal, wenn er nach 2 Tagen eine fette Erkältung hat!

Ausreden wollte ich noch wissen, ob ich auch gegen Mamas Willen handeln darf, denn Monty gehört mir, ich habe ihn mir gekauft und das steht auch so in der Eigentumsurkunde, nur Monty steht nunmal bei uns zuhause und deshalb bezahlen Mama und Papa sozusagen den Unterhalt, d.h. Futter und Heu und Stroh... Deshalb eine Frage an die Juristen unter uns: darf ich Monty gegen Mamas Willen scheren?

Danke schon mal für nette Antworten

MfG

Pferd, Pony, Winter, scheren, Besitz, Eigentum, Fell, Jura
Ich will meine Einbauküche mitnehmen aber vermieter hat was dagegen

hallo liebe leser meine eltern und ich wohnen seit 1991 zur miete inder selben wohnung. Nun habe ich wir es entlich geschafft, nach langem sparen und viel gedult haben wir uns jetzt eine Eigetumswohnung finaziert und wollen jetzt auch umziehen. Aber der Vermieter will jetzt das wir UNSERE Einbauküche unentgeltlich in der alten Mietwohnung lassen! Weil als wir eingezogen sind 1991in die alte Mietwohnung war eine (uhralte) Einbauküche drin die aber mit der Zeit in die jahre gekommen war. Dann hatten wir einem wasserschade in der Küche und die alte Einbauküche war hin. Der Vermieter hat dann ein andere gebrauchte (schlechter zustand) Einbauküche eingebaut. Nach Jahren war die 2. ALTE Einbauküche abgenutzt(normaler verschleis) und wir hatten die Vermietung drauf hingewiesen, die aber wollte nur Instandsetzung betreiben. Wir habe Vorgeschlagen eine NEUE Einbauküche, ander wir uns auch beteiligen werden einzubauen, die dann auch zb nach beendigung des Mietverhältnisses in der der Wohnung beilben könne. Die Hausverwaltung hat das abgelehnt. Darauf hin haben wir uns, aus den ersparten, eine NEUE Einbauküche geleistet. Davon hatten wir die Hausverwaltung inkenntniss gesetzt und die waren einverstanden damit natürlich wenn die das nix kostet. Haben wir dann auch gemacht und die war sehr teuer ca 7000 euro haben wir bezahlt. Jezt sage der Vermieter/Hausverwaltung das ich die NEUE Einbauküche drin lassen muss! mit der begründung > als wir eingezogen sind vor 20 Jahren war eine Einbauküche drin. Wir würden gern Unsere Einbauküche mitnehmen schließlich haben wir die bezahlt! MeineFrage ist darf der Vermieter/Hausverwaltung das? Würde mich freuen wenn ihr da eine Rat habt

Umzug, Mieter, Mietwohnung, Mietrecht, Mietvertrag, Eigentum, Eigentumswohnung
Wer haftet, wenn Baumwurzeln Abflussleitung beschädigen in Mittelreihenhaus?

Wir haben vor Kurzem ein Mittelreihenhaus erworben und nach gründlicher Renovierung Anfang November bezogen. Weil sich im Kelleruntergang permanent Wasser staute, haben wir dafür noch mal den Klempner gerufen. Der konnte aber leider mit seinen Spiralen den Abfluss nur bedingt wieder gängig machen. Baumwurzeln waren nämlich in das Abflussrohr, welches vom der Rückseite unter dem Keller zum Hausanschluss an der Straßenseite führt, eingedrungen und haben dieses verstopft.

Auf unserem schmalen Gartenstreifen stehen in ca. 15 m Entfernung Krüppelbirken, die ich aber eher nicht als "Verursacher" sehe. Wir haben den Verdacht, dass die Wurzeln von einer den Häusern viel näher stehenden riesigen Lärche kommen, die auf dem Nachbargrundstück unmittelbar an der Grenze steht. Die alte Nachbarin hat den Baum vor ca. 25-30 Jahren dort als kleinen Setzling eingepflanzt.

Nun die Frage: Wer haftet in diesem Fall für die Sanierung? Können wir die Nachbarin haftbar machen, wenn sich der Ursprung eindeutig nachweisen lässt (und wie könnte man DAS am Besten?) – oder springen unsere Hausversicherungen ein? Im Übrigen würden wir, wie auch alle unmittelbaren Nachbarn, den Baum am Liebsten gefällt sehen, weil er im Herbst mit seinen Nadeln nur so um sich schmeißt! Dachrinne, Balkon und Terrasse waren neulich damit voll übersäht.

Die EUR 140,00 für den Klempner neulich können wir verschmerzen – das Hauptproblem bleibt die notwendige und sicherlich teure Sanierung, die im nächsten Jahr auf uns zukommt! Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht, was würdet ihr uns raten?

Garten, Recht, Sanierung, Eigentum, Grundstück
Wasserschaden-wie verhalten und wer zahlt?

Hallo zusammen, wir haben folgendes Problem und wissen nicht mehr weiter: Unser Nachbar, der unter uns wohnt, kam Anfang September auf uns zu und fragt, ob wir Wasser versehentlich ausgekippt haben. Er habe Wasser in der Wohnung gehabt. Wir haben dies verneint und hörten erst einmal nichts mehr. Mitte Sep.waren wir im Urlaub. Nach unserer Rückkehr klingelte es bei uns (wir waren gerade ein paar Stunden zurück). Der Hausmeister teilte mit, dass beim Nachbarn wieder Wasser lief. Es käme aus dem Lüftungsschacht. Ich war baden und natürlich haben wir auch die Toilette benutzt, aber nicht genau zu der Zeit. Danach hatten wir wieder Ruhe...bis letzte Woche und heute. Letzte Woche haben wir mit dem Nachbarn gesprochen. Er sagt, dass aus dem Lüftungsschacht so 1-2 Liter Wasser ausströmen. Er fängt es mit einem Behälter auf. Es passiert sehr unregelmäßig, aber immer dann abends zwischen 19h und 20.30h, Ich selbst komme immer kurz nach 19h heim, teilweise bade ich abends und nicht immer gehe ich sofort aufs WC. Heute haben wir nur kurz die Klospülung betätigt und der Nachbar stand oben, weil das Wasser wieder lief.

Wir finden es seltsam, dass es so unregelmäßig und dann immer abends passiert. Wenn man spült, dann ist das ja ein guter Wasserstoß...und wir gehen ja auch nicht nur einmal auf Toilette pro Tag. Beim Baden oder Duschen würde wesentlich mehr Wasser beim Nachbarn in die Wohnung laufen. Wir selbst haben keine nassen Stellen finden können. Wir sind Wohnungseigentümer und haben keine Ahnung, was wir nun tun sollen.

Wenn wir das untersuchen lassen, müssen wir den Gutachter und das Aufklopfen zahlen. Was ist, wenn es dann nicht von uns kommt? Wie muss man vorgehen? Den Verwalter informieren? Versicherung anrufen und welche??? Was könnte die Ursache sein? Muss der Nachbar die Ursache untersuchen lassen?

Wenn einer ne Idee hat, bitte melden. Wir sind dankbar für Ratschläge!

Wasser, Wohnung, Versicherung, Vermieter, Eigentum, Eigentumswohnung, Schaden, Wasserschaden
Eigenes Pferd trotz Geldmangel?

Hallo,

Ich bin im Moment total am verzweifeln. Ich bin jetzt fast 17 und reite seit 12 Jahren. Dieser Sport ist das allergrößte für mich. Leider habe ich, da ich bisher immer nur in einem kleinen Schulbetrieb geritten bin, noch nie an Turnieren teilgenommen, könnte es allerdings ohne Probleme, da ich viele Jahre trainiert habe. Ich habe schon Reitbeteiligungen hinter mir, habe einen Haflinger eingeritten und vieles mehr. Mein Traum ist es professionelle Reiterin oder Bereiterin zu werden und dem Traum würde ich mit einem eigenen Pferd schon ein ganzes Stückchen näher kommen. Mit einem eigenem Pferd hätte ich so viel mehr Möglichkeiten, denn ich wäre nicht auf den Besitzer angewiesen oder auf das Pferd, was mir zugeteilt wird. Es ist ätzend, wenn man nicht nach Wunsch ein größeres oder kleineres Pferd reiten kann, denn es geht immer nach der Nase der anderen.

Bei uns ist das so eine Sache mit dem Geld. Mein Vater besitzt zwar einen eigenen Laden und kann mir auch meine Reitbeteiligung finanzieren, jedoch meint er, dass das Geld nicht für ein eigenes Pferd reichen würde. Ich habe ihn schon oft angefleht, und ihm gesagt, dass ich mein gesamtes Taschengeld (50€ monatlich) dafür hinblättern würde. Das wäre das größte für mich, endlich ein eigenes Pferd zu haben und ich denke, das hätte ich nach den vielen Jahren langsam auch verdient. Da ich zur Zeit in die 11. Klasse eines Gymnasiums gehe, kann ich auch noch kein eigenes Geld verdienen und bei einem Nebenjob hätte ich wiederum keine Zeit mehr für das Pferd.

Weiß irgendwer vielleicht, was ich machen kann, dass ich am Ende doch noch meinen Traum erfüllen kann oder kann ich dies gleich vergessen und mich einer anderen Zukunft widmen? Mein Vater hätte nichts gegen ein eigenes Pferd, er kann es nur nicht finanzieren. Ich würde wirklich alles dafür tun, mir diesen Traum erfüllen zu können.

Liebe Grüße, Cathy :-)

Pferd, Geld, Reiten, Reitbeteiligung, Eigentum, Reiter
Ich bin EIGENTÜMER-und mein MIETER IST EIN MESSI! HILFE°!°

ich und mein Mann haben uns vor 1 Monat ein 3 Familienhaus gekauft mit 3 weiteren Gewerbeflächen im Erdgeschoss... Wir haben vor einer Woche die Mieter mit Vorankündigung besucht und wollten die Wohnung als Neueigentümer betreten und uns ein Bild machen...Wir hatten leider das Objekt ohnevorherige Besichtigung gekauft, da das vorab ja verboten war...leide.

Zwei der Wohnungen sind wunderbar, ein Lehrer-Paar bewohnt eine der Wohnung, und eine WG mit drei Studenten bewohnen die 1. OG.

Die Besichtigung im 3. OG hat mich zum heulen gebracht...ich hatte richtig weiche zittrige Knie...ich konnte nicht mehr atmen. Ein Messi bewohnt den 3. OG und hat da alles gefetzt was es zu fetzen gab. Der Fußboden war komplett im WOhnzimmer aufgerissen, die Türen kaputt getreten, alles verdreckt...alles schwarz verkohlte wände, das "Wohnzimmer" war eine Müllhalde bis an die Decke....ich könnte immer noch heulen wenn ich daran denke... Ich bin noch immer unter Schock.

Das Lehrer-Paar hat sich schon bei uns 3 mal bereits beschwert, die WG Gruppe hat schon tausend mal angerufen,....bei denen in der Wohnung würden rießige Küchenscharben im Haus rumkrabbeln... da war schon durch die Messi-Bewohner ein Rohrbruch....das 2. OG war überflutet....und ich weiß nicht weiter... ICH WILL DEN RAUSSCHMEIßEN, aber ich weiß nicht wie!!!!???? Der Lebt seit 20 Jahren drin!? Was soll ich TUN ?? Ich bitte dringend um HILFE. BITTE BITTE BITTE

Mieter, messi, Eigentum
Gründe wieso man ausziehen sollte.. GUTE GRÜNDE!

Guten Abend. Vor ein paar Wochen bin ich auf die Idee gekommen mit meinen beiden besten Bros zusammen zu ziehen und eine WG auf zumachen. Natürlich erwies sich das schwerer als gedacht. Denn mein einer bester Bro ist ein verdammtes(und das tut mir jetzt leid Bro)Muttersöhnchen. Er is gerne da und bleibt da gerne für die nächsten Jahre zumindest bis er einen festen Job hat.. Seine Situation: Er ist 18 bald 19 (sollte daher sowieso ausziehen) Macht Abi Hat n 400€ Job

Meine Vorteile wieso wir und er zusammen ziehen sollten.. 1.Alta wir drei sind die best Bros und das is richtig geil zusammen mit seinen besten Freunden zusammnen zu leben. 2.Wir brauchen uns nicht lang verabreden. 3.Selbstständigkeit 4.Man freut sich nach Haus zu kommen denn man weiß die bsten Bros der Welt warten da auf dich! :D 5.Weg von Eltern! 6.Mehr Privatsphäre 7.Fun 8.Neue Inetleitung 100.000er oder so. :) (er und ich haben ne 6000er) ;) Raus aus Wedding (er hasst wedding) 9.Er kommt billiger mit WG als mit Single-Wohnung. (Denn Singlewohnungen kosten mehr als normale) 10.Wir brauchen alle nicht viel. 11.Eltern freuen sich auch. 12. Kommt besser rüber bei den Schnallen wenn man sagt das man nicht bei den Eltern lebt. ;)

Nun was mein ihr? Noch andere Vorteile. UND JA ICH BIN MIR DIE KOSTEN UND DEN AUFWAND BEWUSST. Es ist alles schon geplant mit Steuern und etc.

Er wohnt gerne bei Hotel Mama. ;) Also was is noch geil? Einfach schreiben bin gespannt.

Leben, Freunde, ausziehen, Eigentum
Rechte im Gemeindeweg

Hallo, wir haben vor 4 Jahren ein Haus gekauft, dies nur über einen Gemeindeweg erreichbar ist. Dieser Weg wird mit 2 weiteren Hauseigentümern und Garteneigentümern genutzt. Am Anfang war alles okay, bis wir auf die Idee kamen eine Garage zu bauen, von da an haben wir Ärger, man muß sich vorstellen das wir ein Haus kaften an diesem Bauplan vom Haus bereits ein genehmigtes Carport laut Plan genehmigt war. Als wir jetzt eine Garage bauen wollte meinte unsere Nachbarin, " dies wäre Ihr Überhaupt nicht recht" Ab jetzt haben wir den größten Ärger, jetzt fiel auf, das wir kein überfahrrecht auf diesem Weg haben, dieser wurde uns noch Monaten eingetragen, aber wir mußten der Gemeine einen Nutzungsvertrag unterschreiben, indiesem wir keine Ansprüche auf den Weg haben, und unsere Besucher! War uns am Anfang egal, hauptsache wir dürfen unsere Garage bauen! Ist so ein Nutzungsvertrag überhaupt zulässig? Jetzt köommen wir nähmlich zum hauptproblem unsere Nachbarin sieht nicht ein den Weg von Bäumen, Sträuchern, Hecken und soweiter zu befreien, das wir den Weg, ohne unser Auto zu verkratzen befahren können. Wenn wir Baumaterial brauchen, wird dies auf der Hauptstraße abgeladen, und wir müssen alles mit der Schubkarre über den Weg fahren. Unser Bürgermeister weiß seit über einem Jahr bescheid und unternimmt nichts er weist nur auf unseren Nutzungsvertag hin und sagt, wir hätten keine Rechte, deswiteren wird von der besagten Nachbarin Wasser, dies gefaßt aus einem Betonrohr kommend vor unsere Haustüre läuft Wasser in den Weg eingeleitet, dies nur über unserem Grundstück ablaufen kann. Wenn die Nachbarin von uns aufmerksam gemacht wird das Sie den Weg sauber zu halten hat, bekommen wir vor unsere Einfahrt Geschenke geschüttet, wie Nägel Glasscherben, Tontopfscherben, Eisenpinne etc. Unser Bürgermeister, kommt und erzählt uns wir sollen das weg machen und fertig, das scönste beim beseitigen das wir keinen platten Reifen bekommen, werden wir von ihr Fotografiert. Als wir Sie darauf ansprachen, sagte Sie das wäre lächerlich von uns Sie schütte schon 20 Jare den Dreck in den weg, und wenn Sie den Weg fotografiere und wir darauf sind, wäre das unsere Schuld. Jetzt haben wir einen Garten gekauft, und wollen wissen, ob wir jetzt Ansprüche auf den Weg stellen dürfen? Uns wurde untersagt sogar Vorsieb, diesen wir sogar selber bezahlen würden aufzufüllen. Warum hat diese Person mehr Rechte? Weil wir zugezogen sind? Weil mein Mann, nicht wie ihr Freund auf der Verbandsgemeinde arbeitet? Bitte um Hilfe

Haus, Recht, Rechte, Eigentum
Gutachter ohne Anmeldung/Erlaubnis auf meinem Privatgrundstück erwischt

Hallo,

als ich gerade aus dem Fenster meines Hauses geschaut habe, konnte ich beobachten wie sich ein Mann auf einem Grundstück bewegte, Fotos von Haus, Anbauten und Scheunen etc. machte und sich Notizen machte.

Also bin ich sofort raus und wollte ihn zur Rede stellen. Ich habe ihn schließlich hinter! der Scheune erwischt und sofort zur Rede gestellt. Er sagte mir, dass die Straße vor dem Grundstück aufgerissen wird (meine Zufahrt wäre betroffen) und Tiefbauarbeiten durchgeführt werden sollen. In ein, zwei Wochen würde es "losgehen".

Er selbst sei ein Gutachter, der vorab den Bestand an den anliegenden Gebäuden aufzunehmen und dokumentieren habe. Er konnte/wollte sich nicht ausweisen, konnte mir einzig eine Telefonnummer mit einem angeblichen Ansprechpartner nennen.

Da ich ihn nicht gegen seinen Willen festhalten kann, hat er das Grundstück danach wieder verlassen. Geblieben sind einige Fragen und meine Wut.

1.) Wenn man eine Baumaßnahme unmittelbar vor meinem Grundstück durchführen will, hätte man mich doch rechtzeitig persönlich informieren müssen, oder? Stichwort Anliegerinformation und ggf. Abstimmungen durchzuführen.

2.) Ein ?Gutachter? kann doch nicht ohne Vorankündigung bzw. meine Erlaubnis mein Grundstück betreten, erst Recht keine Fotos machen und hinter (bzw. möglicherweise auch in) den Gebäuden "herumschnüffeln", oder? Wie sieht die Rechtsgrundlage aus?

Ich bin für jeden sachlichen und rechtlichen Tipp dankbar.

Manu

Bau, Eigentum, Grundstück
Eigentumsverhältnisse - Zigarettenautomat auf fremden Grundstück

Hallo liebe Forumsteilnemer!

Ich habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt:

Wir kauften vor 2 Jahren ein Wohnhaus mit Grundstück. Auf diesem Grundstück war ein Zigarettenautomat aufgestellt. Das Gestell war mit kleinen Fundamenten im Boden einbetoniert - also wirklich fest "befestigt".

Zwischen dem früheren Hauseigentümer XX und der Zigarettenautomatenfirma XY war eine prozentuale Umsatzbeteiligung vereinbart worden. In welcher Höhe konnte XX nicht sagen, ein schriftlicher Vertrag existiert natürlich auch nicht.

Letztes Jahr habe ich Firma XY über den Eigentümerwechsel informiert. Eine Abrechnung bzw. Geld kam nie bei uns an. Februar 2012 telefonierte ich wieder mit XY. Da sagte man mir, die Provision wäre sehr gering gewesen und würde mit der Provision im März 2012 bezahlt werden.

Vor ca. 2 Wochen war dann der Zigarettenautomat verschwunden. --> Ohne vorherige Information betrat XY unser Grundstück und entfernte unerlaubt den Automaten. Die Abrechnung fehlt auch noch (na ja, noch 3 Tage bis zum 31.03...) Das Telefon von XY wird nicht beantwortet. Ich habe mehrmals auf den Anrufbeantworter gesprochen und um Rückruf gebeten - keine Reaktion.

Einerseits bin ich froh, dass dieser "Schandfleck" weg ist, aber andererseits finde ich das Verhalten von XY mehr als unverschämt.

Es gibt einen Paragraphen, der besagt, dass der Grundstückseigentümer auch Eigentümer eines Gebäudes ist, das auf dessen Grundstück steht - auch wenn der Besitzer des Gebäudes eine andere Person ist - oder so ähnlich.

Könnt Ihr mir den Paragraphen nennen oder andereweitig Tipps geben? Darf XY ohne vorherige Mitteilung unser Grundstück betreten und den Automaten entfernen?

Vielen Dank schon mal für Eure Tipps!

Ich wünsche Euch einen schönen sonnigen Tag!

Rechtsanwalt, Recht, Vertrag, Eigentum, Grundstück, Vertragsrecht
Hat der Vermieter in einem Mehrfamilienhaus das Recht, Fahrräder aus dem Stellraum zu entfernen?

Wir sind am schwarzen Brett von unserem Vermieter dazu aufgefordert worden, unsere Fahrräder im abschließbaren (Schließsystem) Fahrradraum mit der Wohnungsnummer zu kennzeichen. Dies mit der Begründung, dass dort der Platz für neu zugezogene Mieter nicht vorhanden sei und man deshalb Räder entfernen wolle, denen man keinen Eigentümer mehr zuordnen kann.

Ich selbst hatte zwei Fahrräder in diesem Raum stehen, die ich nicht gekennzeichnet habe und von denen mal eben das neuwertigere entfernt wurde. Das zweite, welches noch steht, ist getrost als Rostlaube zu bezeichen und ich könnte es verstehen, wenn dieses in Anbetracht, Platz schaffen zu wollen entfernt worden wäre. Beide Räder waren um Rahmen und Reifen mit Schlössern gesichert, das neuere, "entfernte" Rad sogar mit einem massiven Bügelschloss.

Und außer dass man mein schrottreifes Rad hat stehen lassen ist der Fahrradraum nunmehr so leer (etwa 50 Prozent), und das in den Wintermonaten, so dass ich die Begründung dieser Aktion stark in Zweifel ziehe.

Ist das Verhalten des Vermieters in diesem Fall rechtmäßig? Kann ich mit einer Anzeigen wegen Diebstahls bzw. Unrechtmäßiger Entfernung fremden Eigentums "drohen"? Welchen Betrag kann ich in Abhängigkeit von best. Faktoren ggf. fordern? Welches Vorgehen ist generell anzuraten?

Vielen Dank.

Fahrrad, Recht, Vermieter, Gesetz, Diebstahl, Eigentum, Entfernung, rechtsmittel

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