Wir sind am schwarzen Brett von unserem Vermieter dazu aufgefordert worden, unsere Fahrräder im abschließbaren (Schließsystem) Fahrradraum mit der Wohnungsnummer zu kennzeichen. Dies mit der Begründung, dass dort der Platz für neu zugezogene Mieter nicht vorhanden sei und man deshalb Räder entfernen wolle, denen man keinen Eigentümer mehr zuordnen kann.

Ich selbst hatte zwei Fahrräder in diesem Raum stehen, die ich nicht gekennzeichnet habe und von denen mal eben das neuwertigere entfernt wurde. Das zweite, welches noch steht, ist getrost als Rostlaube zu bezeichen und ich könnte es verstehen, wenn dieses in Anbetracht, Platz schaffen zu wollen entfernt worden wäre. Beide Räder waren um Rahmen und Reifen mit Schlössern gesichert, das neuere, "entfernte" Rad sogar mit einem massiven Bügelschloss.

Und außer dass man mein schrottreifes Rad hat stehen lassen ist der Fahrradraum nunmehr so leer (etwa 50 Prozent), und das in den Wintermonaten, so dass ich die Begründung dieser Aktion stark in Zweifel ziehe.

Ist das Verhalten des Vermieters in diesem Fall rechtmäßig? Kann ich mit einer Anzeigen wegen Diebstahls bzw. Unrechtmäßiger Entfernung fremden Eigentums "drohen"? Welchen Betrag kann ich in Abhängigkeit von best. Faktoren ggf. fordern? Welches Vorgehen ist generell anzuraten?

Vielen Dank.