Ex verschenkt meine Sachen nach der Trennung

9 Antworten

na ich weiß nicht und versteh auch solche sachen ehrlich gesagt nicht....... da trennt man sich, nimmt nicht alle sachen mit und kümmert sich wauch eitere 9 monate nicht um seine dinge und braucht sie auch nicht .....und plötzlich braucht man dringenst den kram und ist empört, dass der expartner seine pflicht zur aufbewahrung nicht unbegrenzt nachkommt....

was habt ihr denn vereinbart vorab...? ob, wann du dein zeugs holst.....?

buch die erfahrung ab und merke dir, immer schön alles gleich mitnehmen.


Bedal 
Beitragsersteller
 31.05.2012, 07:38

Ich sagte ja ich hab es jetzt schlicht und einfach vergessen, hatte zwischendurch mal geschrieben und wollte es abholen. Die Antwort darauf war sie suchts raus und meldet sich dann, getan hat sie es nicht.

Das ist ne zivilrechtlich Sache, wo du hier eigentlich nur Meinungen einholen kannst. Keiner hier weis genau, um was es sich handelt und in welchem zustand das war. Auch kennt keiner die Beziehung zwischen euch nach der Trennung. Also welche Faktoren da alles reinspielen kann man aus der Entfernung nicht beurteilen. Wenn du eine Rechtschutzversicherung hast, dann kläre das am Besten mit nem Anwalt ab.

komm drauf an, was das für ein hobby ist. wenn du zb gern klettern gehst, war der verbleib der sachen bei deiner ex nicht nachvollziehbar... würdest du aber zb gern kajak fahren, sieht das schon wieder anders aus, weil n kajak stellt man sich ja nicht mal eben ins wohnzimmer. wenn das da etwas dauert, bis man eine lagermöglichkeit hat, ist das nachvollziehbar. aber 9monate sich nicht drum zu kümmern, ist eindeutig zu lange.

grundsätzlich hattest du das eigentum an den sachen, aber du hast den kram ihrem besitz überlassen (eigentum ist nicht dasselbe wie besitz!) und nach 9monaten konnte sie davon ausgehen, daß du daran kein interesse mehr hast. ABER: die nachfrage deinerseits zeigt schon, das du eben doch noch interesse daran hattest und wenn sie das dann trotzdem entsorgt, obwohl sie von deinem interesse wußte... andererseits hättest du auch noch mal weiter nachbohren können bzw. einfach mal vorbeifahren und auf die herausgabe der sachen bestehen können.

kann es sein, das du die sachen da gelassen hattest, weil du dir insgeheim eine 2. chance für eure beziehung erhofft hattest? das ist ja dann oft so, das der eine partner da noch sachen stehen lässt, damit er einen grund hat, später doch noch mal vorbei zu kommen...

es wär einwandfrei gewesen, wenn wie gesagt hätte, du sollst den kram bis xx.xx.xxxx abholen, weil das sonst entsorgt wird uns es dann entsorgt hätte, weil du es nicht geholt hast. genau das scheint aber nicht passiert zu sein und sie scheint dich auch nicht kontaktiert zu haben, wann du das abholen kannst. da sie das nicht getan hat obwohl sie von deinem interesse an den sachen wußte, müßte man überlegen, ob sie dir nicht doch was ersetzen muß - belegte lagerfläche hin oder her.

dazu kontaktierst du am besten einen anwalt oder fragst mal im www.juraforum.de nach


Bedal 
Beitragsersteller
 31.05.2012, 10:27

Danke für deine Antwort. Seit ich nicht mehr bei ihr wohnte hatte ich nicht mehr die Möglichkeit mein Hobby auszuüben, und jetzt hab ich eben ein Angebot wo ich wieder weitermachen kann. deshalb suchte ich jetzt wie ein Irrer nach dem Zeug und dann fiel mir auf, oh das liegt noch da drin. Und es geht definitiv nicht darum dass ich mir da noch was erhoffe oder so! Bin wieder glücklich vergeben und hab seit der Trennung keinerlei Intresse mehr an ihr. Ein Wort und ich hätte es sofort geholt, aber nichts. Aussage war nur Sie hat das Zeug nicht mehr.

Möglicherweise ist die Angelegenheit rechtlich umstritten! Rein moralisch

sehe ich die Angelegenheit so, dass Du - wie Du darlegst - Dich "bereits vor einem dreiviertel Jahr von Deiner Ex getrennt und alles ausgeräumt hast, was Dir gehörte." Gleichzeitig gibst Du an, "noch ein paar Sachen dort gelassen zu haben, was Dein Hobby anbetrifft."

Ehrlich gesagt:

Das sieht für mich so aus, als hättest Du die Sachen dort gelassen, weil sie Dir nicht wichtig waren, mitzunehmen und Du darauf verzichten wolltest, denn Dir wurde ja die Gelegenheit eingeräumt, alles mitzunehmen, was Du genutzt hast. Nun kommst Du sage und schreibe nach einem dreiviertel Jahr auf den Gedanken, dort zurück gelassene Sachen noch zurückhaben zu wollen.

An Stelle Deiner Ex würde ich genauso reagieren, wie sie es getan hat. Abgesehen davon könnte sie umgekehrt sogar noch Ansprüche an Dich stellen, für die Entsorgung Deiner zurückgelassenen Sachen eine Entschädigung zu erhalten.

Wahrscheinlich gefällt Dir meine Antwort nicht, aber ich bin nun mal ehrlich und will Dir das mitteilen, was ich denke. Du solltest Dich nämlich auch in die Denkweise der Gegenseite hinein versetzen können.

Ich hoffe, Dir mit meinen Ausführungen, die eine andere Sichtweise darlegen, weitergeholfen zu haben und übermittle Dir beste Wünsche.


grinsefisch  31.05.2012, 10:23

ach gott, die arme frau... mir kommen die tränen. für mich klingt das so, als hätte sie aus verletzter eitelkeit ("der hat mich verlassen, das kriegt der jetzt zurück!") die sachen entsorgt, um ihm das heimzuzahlen, das er sich getrennt hat. wär weiß gott nicht das erste mal. ich find so ein verhalten einfach nur albern.

katwal  31.05.2012, 11:50
@grinsefisch

@grinsefisch: Du solltest wissen: Wenn Schluss ist, ist Schluss!

Mir kommt es so vor, als hätte der Begriff "Konsequenz" für Dich keine Bedeutung.

grinsefisch  31.05.2012, 17:59
@katwal

was soll denn das jetzt bitte?

wenn du ein problem hast, dann sags ruhig.

Harmonie2008  31.05.2012, 08:21

DH - ...und liebe Grüße, Lucas

Rechtlich gesehen konnte sie nach einer Mahnung und Fristsetzung davon ausgehen, daß du nach 9 Monaten die Herrschaft über die Sachen aufgegeben hast, wenn du nicht reagierst. Und durfte sie entsorgen. Sie muß dich keinesfalls regelmäßig an deine Sachen erinnern und zur Abholung auffordern, damit ihr schön in Kontakt bleibt :-O

Und genau das wird sie behaupten und dir sogar die Entsorgungskosten widerklagend auferlegen, wenn du jetzt mit Forderungen kommst :-O

Dumm gelaufen - aber wer seine Sachen nicht zeitnah und vollständig abholt, kann nicht erwarten, daß sie monatelang aufbewahrt werden.

Sofern du ihr den Verkauf nachweisen kannst, steht dir der Erlös zu.

G imager761


grinsefisch  31.05.2012, 10:18

was für eine mahnung?

er hat ihr gesagt, er will das abholen, sie soll das bitte raussuchen und sich dann nochmal melden - hat sie nicht getan, sondern den kram entsorgt.

klingt für mich nach verletzter eitelkeit und "der hat mich verlassen, dem zeig ich es jetzt mal und werf seine geliebten sachen weg!!!!!!!"

grinsefisch  31.05.2012, 10:24
@grinsefisch

wenn sie die sachen allerdings zeitnah schon entsorgt hat, dann erklärt das, warum sie sich nicht mehr gemeldet hat bzgl. "hol deinen kram ab" - der war zu dem zeitpunkt vermutlich schon weg.

TETTET  31.05.2012, 08:49

Da sie das wohl kaum beweisen kann, wird ihr die Behauptung aber mal gar nichts nützen.