Mein Vater (=A) ist Alleineigentümer eines Mehrfamilienhauses + Gartenland. Von dem Gartenland möchte er mir Sohn1 (=B) ein Grundstück überschreiben. Da das Gartenland nicht teilbar ist (laut Bebauungsplan), wird eine Eigentümergemeinschaft zwischen A+B gebildet. Somit kann B ein Einfamilienhaus erstellen. A+B sind somit eine Eigentümergemeinschaft mit jeweiligem Sondernutzungsrecht ihres jeweiligen Wohnbereichs. Die notarielle Aufteilung stellt sich wie folgt dar: A=595/1000; B=408/1000. Zeitraum: April 2002 (notarielle Übertragung). Im Oktober 2009 verstirbt A. Gesetzliche Erben sind: Mutter (=C); Sohn1 (=B, also Ich), Sohn2 (=D) und Schwester (=E). Da kein Testament vorliegt, wurde ein Gemeinschaftserbschein ausgestellt. Die Mutter erbt zu 1/2, B=1/6, C=1/6 und D=1/6. Frage: Ich möchte nun das Gemeinschaftseigentum teilen lassen. Kann ich das in der Weise tun, dass zu meinen 405/1000 die 99/1000 (aus Erbe) hinzugenommen werden können, so dass ich dann die Aufteilung im Verhältnis 504/1000 (mein neuer Anteil) zu 496/1000 durchführen kann? Oder: Wie sollte ich vorgehen, um diesen neuen Anteil zur Aufteilung zu bekommen? Können die Miterben das verhindern?