Hallo zusammen, ein Problem: Eine Bewohnerin ist vor 2 Wochen aus einer 3er WG ausgezogen. Eine Woche vor dem Auszug ist sie von den 2 verbleibenden Bewohnern gefragt worden, was sie denn alles mitnimmt & ob sie eine Liste, wegen dann fälligen Neubeschaffungen aushändigt. Darauf sie: "Ich nehme das mit, was ich mitgebracht habe". Ein Mitbewohner wohnt schon länger als die augezogene in der Wohnung. Am Tag des Auzugs ist sie dann mit 14 Personen angerückt und hat dem einen verbleibenden Mitbewohner einen Kaufvertrag (den vorher noch niemand gesehen hatte) von sämtlichen Küchen/Bad Möbeln sowie Kühlschrank und anderer Ausstattung gezeigt und alles mitgenommen. Der Mitbewohner der schon länger als sie in der WG lebt ist nicht dort gewesen und hat es erst am Abend festgestellt. Die Lebensmittel aus dem Kühl- & Tiefkühlschrank standen den ganzen Tag in der warmen Küche und mussten entsorgt werden. Es sind auch Stühle, Hocker, Schränke, Kisten, Besteck und Geschirr seit dem Auszug verschwunden, die privat von einem der verbleibenden Mitbewohner gekauft wurden bzw. "WG-Eigentum" waren. Auch ein Telefon/Internetanschluss der für den vollen Monat von allen 3 Parteien bezahlt worden ist, ist mitgenommen worden und der Restbetrag für nichtnutzung des Monats nicht erstattet worden. Auf eine Frist, die Sachen zurück zu bringen und einen ausgleich zu zahlen reagierte die Ausgezogene nicht.

Wie ist der rechtlich und richtige Weg jetzt weiter vor zu gehen? Muss man bei einer Anzeige nachweisen, dass die Sachen WG Eigentum waren und nicht von ihr hätten mitgenommen werden dürfen...wie macht man das, wenn die Sachen schon vorher in der WG waren, mit Bildern/Fotos? Kann man ihr die Lebensmittel in Rechnung stellen? Sind die anteilig nicht genutzten Kosten für Telefon/Internet rückforderbar?

Ich danke schon einmal für weiterhelfende Antworten