Hallo,

kennt jemand die Regelung, wieviel Fläche neben einer Gemeindestraße der Gemeinde zur Nutzung gehört. Hintergrund: Eine Gemeindestraße ist an einigen Stellen tiefe Schlaglöcher und der Verkehr weicht diesen aus und fährt dadurch ein gutes Stück (ca. 0,5 m) in das benachtbarte Wiesengrundstück. Wenn diese Fläche nicht mehr zur Straße gehört, kann die Gemeinde ggf. dazu bewegt werden, die Schlaglöcher zu beseitigen und die Straße wieder problemlos nutzbar zu machen.

Vielen Dand für die hoffentlich hilfreichen Antworten.