Meine Frage wäre, ob der Fallmanager eines Jobcenters über meine Daten, bzw. über den Briefverkehr, Gespräche und auch private Angelegenheiten einem anderen Familienmitglied der Bedarfsgemeinschaft Auskunft erteilen darf?

Mein Vater bezieht volle Erwerbsminderungsrente und bekommt verständlicherweise Grundsicherung vom Sozialamt. Unsere Wohnung wird damit von Amt bezahlt. Jedoch nur nach Kopfanteil, dass ich seit einiger Zeit auch Arbeitslosengeld 2 beziehe und das Jobcenter einen Teil der Miete übernimmt.

So und zu meiner Frage.. Die Dame vom Jobcenter ist bekannt und wohl demnach nicht für den Beruf geschaffen. Seitdem mein damaliger Fallmanager den Standort gewechselt hatte und ich nun die Dame habe, gibt es nur Chaos.
Mein Vater wird zum ersten mal zu einem Termin für "Arbeitssuchende eingeladen". Wie unsere Reaktion war sollte man wissen :D

Mein Anliegen ist, ob ein Fallmanager auch über meine ganzen Daten (wie oben erläutert) sprechen darf? Aus dem Grund, weil sie nur Dreck erzählt und ich keine lust habe wieder alles meinem Vater zu beweisen und zu erklären..

Ab dem nächsten Monat bin ich komplett raus aus dem Jobcenter und suche mir eine eigene Unterkunft.

Zu mir ich bin 21 Jahre alt.

Hoffe ich habe das nicht all zu durcheinander geschrieben und demnach nicht so viele grammatikalische Fehler..