Hallo,

ich möchte den Eingangsbereich meiner Ferienwohnung/Monteurwohnung mit einer Überwachungskamera ausstatten. Sie soll lediglich den Flur innerhalb der Wohnung an der Wohnungstüre filmen, öffentlicher Raum/Treppenhaus/etc. ist nicht betroffen.

Ich möchte damit bezwecken, dass mögliche Diebstähle oder Vandalismus verhindert werden und dies eine abschreckende Wirkung erzielt. Ein Hinweisschild „Bereich wird videoüberwacht“ würde ich ebenfalls aufhängen.

Sollte dies rechtswidrig sein, wie verhält es sich mit einer Attrappe?