Also wie der Titel vermuten lässt handelt es sich Hierbei vor allem mit um die neue DSGVO, und zwar hat meine Freundin ein Tattoo mit dem Namen Ihres Kindes und das Geburtsdatum auf dem Arm, relative gut erkennbar bei dem Jetzigen Sommer Wetter, womit kann man nun rechnen? Das Geld für das Tattoo mal eben abändern hat man ja nicht so schnell als Schüler, Azubi oder Student.
Wer zahlt also für die neuen Verordnung? Freue mich auf die Antworten.
MfG Rimus