Hallo zusammen,
ich beginne ab 01.07. meine Laufbahn als OA in der Luftwaffe mit Studium in München, wie sicherlich bekannt sein sollten folgt in erster Linie die Aga sowie Sprachkurse etc.
Nach Recherche bin ich darauf gestoßen, dass man 6 Monate Probezeit/Widerrufsrecht hat in dem man selbst aber auch die BW selbst einen kündigen kann.
Jetzt benötige ich für sämtliche Fahrten natürlich ein solides Kfz welches mich ohne Probleme von A nach B bringen kann.
Jetzt möchte ich ungern ein Kfz für ca. 2000€ kaufen welches A: unter Umständen dauernd in die Werkstatt muss und B: eine menge an Kilometer auf dem Tacho hat.
Des weiteren möchte ich klar stellen, dass ich auch keinen Neuwagen für 40.000€ haben möchte und blöde Kommentaren zu vermeiden.
Meine Vorstellung war ein Golf 6 eventuell 7 mit ca 60.000 Kilometer, diese gibt es an die 12.000€ und sollten eigentlich noch keine diversen Probleme haben.
Und nun zum eigentlichen Thema:
Ich werde mich ja als OA in der Probezeit befinden, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass man seitens der BW gekündigt wird?
Welche Gründe gibt es für eine fristlose Kündigung?
Mit Pünktlichkeit bzw Respekt oder Befehle befolgen werde ich keine Probleme haben und krank werde ich auch nur im Seltensten Fall.
Mir ist eure Erfahrung sehr wichtig, da ich kein Fahrzeug Finanzieren möchte und im Endeffekt mit Schulden und ohne Arbeit da stehen werde.
Wie sieht das ganze aus wenn man während des Studium eine Arbeit nicht besteht oder gar durch das Studium selbst fliegt wird man dann seitens der BW gekündigt oder bekommt man andere Möglichkeiten gestellt wie zum Beispiel Reserveoffz. ohne Studium oder FA etc?
Ich bitte um jegliche Erfahrungen und Informationen.
Danke im voraus.