Hallo zusammen,
kurze Frage, meine ex bezieht vom Jobcenter Leistungen. Nun hat sich bei mir vorab das Jugendamt gemeldet da meine ex Unterhaltsvorschuss beantragt hat, diese haben sich recht schnell an mich gewandt somit zahle ich diesen nun in Höhe von 230€ im Monat.
Nun kam auch das Jobcenter und möchte Kindesunterhalt und Betreuungsgeld haben, auch alles schön und gut.
Diese haben mir nun Kindesunterhalt berechnet in Höhe von 379€ (zweite einkommensstufe der Düsseldorfer Tabelle) im Monat plus 165€ Betreuung.
Muss ich jetzt beides bezahlen? Im bescheid steht Forderungen des Unterhaltsvorschuss bleibt unberührt. Muss ich doppelt Unterhalt zahlen? Bzw dreifach. Mit 544 komme ich iwi noch zurecht, bei über 774 habe ich langsam Probleme über die runden zu kommen. In deren Berechnung sowie Einkommen etc werden diese auch nicht angerechnet
Mit der Berechnung gebe ich mich ja noch zufrieden und ist auch alles ok, aber ich verstehe den Sinn nicht da ich ja schon für den kleinen zahle hier aber nichts aufgeführt ist.
Ich möchte mich keiner Zahlung drücken ich möchte es aber verstehen.
Um eine Verwirrung zu vermeiden, ich arbeite in der Schweiz jedoch wohne ich auch dort deswegen die Umrechnung
Danke euch für die Erklärung