Nach 10 Jahren muss ich nun das erste Mal feststellen, dass mein Finanzamt mir meine VMA komplett abzieht. Die Begründung ist die alleinige Bereitstellung der Mahlzeiten - früh, mittags, abends - in der Kantine der Kaserne. Ist das so richtig, wenn ich die Mahlzeiten mittels Chipkarte bezahle, die aufgeladen werden muss, so dass es mir im Prinzip frei steht an dieser Verpflegung teilzunehmen. Gibt es da einen Unterschied zur doppelten Haushaltsführung, so dass ich mir dadurch bspws. Frühstück und Abendessen nicht bereitgestellt werden muss?! Als Unterkunft wird mir ein möbiliertes Zimmer mit Bad in der Kaserne unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Ich wurde mit anerkannter Wohnung in Leipzig, von Leipzig nach Hannover vorübergehend versetzt.
Vielen Dank im Voraus!