Probleme wegen tätowiertem Gesicht bei der Bundeswehr?

4 Antworten

Gemäß der Zentralen Dienstvorschrift sind u.a. Tätowierungen, sofern sie nicht durch Teile der Uniform usw. abgedeckt werden, dezent zu überdecken, also auch im Gesicht.

Deine bisherigen Tätowierungen würden wohl durch die Dienstanzûge abgedeckt werden, somit gab es hier keinen Anlass zu Kritik.


Nasenbeer 
Beitragsersteller
 23.05.2017, 00:32

Nein, dem ist nicht so. Handrücken und Finger sind ebenfalls tätowiert, also auch in uniform gut sichtbar.

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ponter  23.05.2017, 06:49
@Nasenbeer

Lasse dich im Gesicht tätowieren und warte ab, was passiert.

Sollte dies Konsequenzen geben, so trägst du sie.

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Nasenbeer 
Beitragsersteller
 23.05.2017, 21:15
@ponter

Also das wird sicher nicht jedem gefallen aber das ist kein Grund mich zu “feuern“ oder?

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GearUp  20.05.2017, 23:43

Einzige gute Antwort.

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CJderStoner  06.01.2023, 06:01
@GearUp

Nein eben nicht, weil der Frage Steller geschrieben hat er hat tattoos an den Händen und Armen und der Typ da oben irgendwas sagt von dann werden sie wohl abgedeckt sein durch die Uniform, ich wusste garnicht dass die Uniform sogar Handschuhe beinhaltet.

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Du musst es z.B. mit nem Pflaster abkleben oder überschminken

Als "alter" kann ich sagen: wie sieht ein Tattoo im Gesicht aus, wenn du Wache stehst, oder den großen Dienstanzug trägst? Zu meiner Zeit hättest du große Probleme bekommen!