Wie werde ich untauglich nach meiner Musterung/Stellung?

Hallo zusammen!

 

Als ich mit 17 meine

Musterung hatte, erzählte ich dem Arzt von:

  • Skoliose (Ich war einem Facharzt und Physiotherapie, da ich starke Rückenschmerzen hatte. Es gab Zeiten, da konnte ich nur unter Schmerzen vom Klo aufstehen, sowie mir die Hose hochziehen.)
  • Überbeweglichen Hüftgelenk (angeboren)
  • Knick-Spreiz-Plattfuß (angeboren)
  • Schlafstörungen (seit der Scheidung meiner Eltern)

Seine "Untersuchung" war es mich brutal vorzubeugen, oftmals sehr leicht auf den Rücken zu klopfen und an die 30ig mal zu Frage "Tut das weh?", sodass mir keinerlei Zeit blieb zu antworten.

Beim psychologischen Gespräch wurde mir praktisch keine Frage gestellt, die aussagekräftig sein hätte können.

Meine Gesamttauglichkeit beträgt 5, jedoch will ich aufgrund meiner derzeitigen Situation den Zivildienst oder das Bundesheer (Ich bin in Österreich) vermeiden.

Ich bin nun mit der HTL fertig und wollte studieren - da ich darauf gefasst war diesen "Dienst an der Gesellschaft" machen zu müssen war ich nicht einmal bei der Studienaufnahmeprüfung, somit "verliere" ich dieses Jahr sowieso für ein Studium.

Aber da ich berufsbegleitend studieren will könnte ich zumindest gute 40 Stunden arbeiten gehen. Derzeit mache ich ein 3-monatiges Praktikum mit einem super Gehalt, zudem wurde mir gesagt, dass derzeit 7-8 Personen mit meiner Ausbildung gesucht werden.

Ich habe eine Art Abmachung, dass ich ab Oktober (meine Einberufungszeit) eine Wohnung nehmen müsste. Ich hätte keine Möglichkeit auf eine Art Unterstützung, da ich die Wohnung viel zu kurz angemietet hätte.

Ich verliere meine Alimente in einer Zeit, in der ich praktisch kein wirkliches Einkommen habe.

Kurz gesagt würde ich, wenn ich Zivildienst mache (für den ich schon angemeldet bin) mehr als 30,000€ verlieren. Noch dazu habe ich bis dato von allen Leute, die beim Heer oder Zivildienst waren, dass es schrecklich ist. Einige haben Leute vor ihren Augen sterben sehen oder Suizidopfer gefunden – ich will das alles vermeiden!

Ich habe mich mit einigen Leuten inklusive meinem Arzt unterhalten, wie ich da rauskomme und ich kam zu dem Schluss, dass ich mit einem Psychologen reden sollte, da einerseits Schlafstörungen oft mit der Psyche zusammenhängen und ich offen gestanden schon länger einmal einen Psychologentermin haben wollte (Thema Scheidung meiner Eltern, Trennung der Freundin, Depressive Epoche).

Jedenfalls wollte ich mir ein paar Meinungen und Tipps hier einholen.

Danke schonmal im Vorhinein an alle, die mir etwas Input geben!

Bundesheer, Militär, Österreich
Lieber in der Beziehung bleiben oder zum Bundesheer?

Hi Leute, ich habe da eine Frage:

Ich bin 18 Jahre alt und seit einem Jahr mit meinem Freund zusammen.

Ich mache zur Zeit die Gastgewerbefachschule, aber ich weiß, dass ich da in diesem Beruf eigentlich nichts machen will. Mein eigentlicher Traum war schon von klein auf zum Bundesheer zu gehen, so wie es mein Papa, mein Opa und viele andere in der Familie vor mir gemacht haben.

Das habe ich nun meinem Freund erzählt und er ist total ausgerastet. Ihr müsst verstehen, wir sind schon zusammengezogen und haben auch schon darüber gesprochen nächstes Jahr Kinder zu bekommen.

Er hat zu mir gesagt, dass er dann den Sinn in der Beziehung nicht sieht, wenn ich zum Heer gehe. Er würde mich dann verlassen wollen. Ich liebe ihn wirklich sehr, aber zum ÖBH wollte ich immer schon.

Ich kann einfach nicht beschreiben, was mich daran so fasziniert!

Jedenfalls hat er auch gemeint, er hätte Angst, weil da so viele Männer sind "und man weiß ja nie". Dort würden alle saufen und "so wie er mich kennt" würde ich aus Gruppenzwang auch mittrinken und mich vollaufen lassen (stimmt nicht, ich trinke sehr wenig und sehr selten Alkohol). Jedenfalls hat er dann das Anmeldeformular zerissen und weggeworfen...

Was soll ich tun? Meinem Traum nachgehen und dafür die Beziehung aufs Spiel setzen oder das Bundesheer vergessen, in der Beziehung bleiben und einen anderen Job machen?

Freundschaft, Beziehung, Bundesheer, Liebe und Beziehung
Darf das Bundesheer einen Haarschnitt erzwingen?

Hallo liebe Freunde.

Mein kleiner Bruder ist vorgestern beim Herr eingerückt, muss quasi seinen Grundwehrdienst ableisten und hat gestern seinen gesamten Kopf auf 12mm rasiert bekommen.

Das wollte er natürlich nicht, da er mit seiner längeren Frisur seine Geheimratsecken bedecken kann und sich damit nicht unwohl fühlt.

Die Haare waren jetzt nicht besonders lang, lediglich Lockig oben mit Undercut. Es heißt die Haare dürften die Stirn nicht bedecken, und die Uniform nicht berühren, bei ihm scheint es die Stirn gewesen zu sein.

Als angehender Jurist weiß ich zumindest dass das Erzwingen eines Haarschnitts oder das Abschneiden der Haare gegen den Willen des Betroffenen eine Körperverletzung im Sinne des § 1325 ABGB, darstellt.

Nun gilt für die Soldaten des ÖBH jedoch nicht nur das ABGB, sondern auch das Wehrgesetz, wo mein Wissen nun an seine Grenzen stößt:

Welches dieser beiden Gesetze ist dem anderen übergeordnet?

Klar, hätte er als Alternative den Zivildienst auch wählen können, was mit Sicherheit auch die Antwort einiger von euch sein wird - „denn wenn er seine Haarpracht behalten möchte, dann muss er eben drei Monate länger dienen“ - aber meines Erachtens nach fällt das dann wieder in die Kategorie der Nötigung.

Welches Gesetz rechtfertigt nun die Handlung des Heeres, wenn das Tragen des Helmes bei der Haarlänge meines Bruders definitiv keine Beeinträchtigung dargestellt hätte, ihm seine Haare unverhältnismäßig kurz abzuschneiden?

Ich war selbst beim Heer und es gab Kameraden die definitiv längere Haare als er hatten. Offensichtlich liegt die Entscheidung darüber dann aber im Ermessen des Vorgesetzten (?) was als passend bzw. unpassend eingestuft wird…

Dann kann man aber auch kein allgemein rechtsgültiges Gesetz daraus Formen.

Wenngleich nun kein Anspruch besteht, wüsste ich einfach gerne aus Interesse, wie da die gesetzliche Lage aussieht. Das Wehrgesetz in Österreich ist nämlich kein sonderlich ausführlich geschriebenes Buch, sodass beispielsweise auf Details bezüglich Haarschnitt nicht eingegangen wird.

Freue mich auf eure Antworten.

LG

Haare, Recht, Gesetz, Bundesheer, Jura, Österreich, Strafgesetzbuch

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