Hallo,

ich habe im August 2021 die Einberufung erhalten, daraufhin habe ich einige gesundheitliche Befunde zum Militärkommando meines Bundeslandes gesendet.

Heute kam bei mir ein Brief rein in dem steht dass mein Einberufungsbefehl Aufgehoben wurde:

"weil in Ihrem Fall nicht alle Tatbestandsmerkmale des § 9 Abs.1 leg. cit - insbesondere die notwendige körperliche und geistige Eignung für eine im Bundesheer in Betracht kommende Verwendung - gegeben sind"

Bedeutet die Aufhebung dass ich den Präsenzdienst gar nicht machen darf oder gilt die Aufhebung quasi nur als Aufschub und ich erhalte später nochmal eine Einberufung?

Ich weiß ziemlich ungenau beschrieben, mehr möchte ich aber nicht Preisgeben. Kennt sich da jemand aus?

Danke!

LG