Zu wenig Wechselgeld erhalten: Betrug?

Heute war ich mit meinem Freund in einem Restaurant was essen. Als ich die Rechnung forderte, kam die Kellnerin sehr gestresst und sagt das macht 28 Euro OHNE mir eine Rechnung zu geben. Ich habe ihr einen 50 Euro Schein gegeben. Als ich das Geld das 2. mal anschaute fällt mir auf, dass sie mir nur einen roten Schein (10) anstatt 2 Zehner oder eben einen Zwanziger gegeben hat. Als ich hochschaute war sie schon schnell weggehuscht und in die Küche gehuscht. Ich bin hinterher gelaufen und wartete draußen. Nach ca. 1 Minute kam sie raus und ich habe gesagt, sie habe mir 10 Euro zu wenig gegeben. "Das kann nicht sein" war die Antwort. Ich wurde sehr sauer und forderte meine 10 Euro. Daraufhin hat man ihr angesehen wie verunsichert sie war. Sie verschwand und erscheinte 2 Minuten später mit dem Geschäftsführer: "Tut mir leid sowas ist leider noch nie vorgekommen, aber leider können wir da nichts machen. Ich stehe voll hinter meinen Angestellten. Ich kann ihn anbieten ihre Nummer dazulassen. Nach dem Kassensturz heute Abend werden wir sehen, ob 10 Euro zu viel da sind." Die freche Bedienung meinte noch zu kommentieren " Da müssen sie das direkt sagen und nicht erst 10 Minuten später" Es war MAXIMAL 1 minute später und sie kann sich nicht erinnern ... Ich und mein Freund haben wütend unsere Sachen genommen und haben noch den Kassenbeleg gefordert, den wir bis dahin immer noch nicht bekommen hatten, und sind gegangen.

Mein Vater rät mir nun den Laden wegen Betrug anzuzeigen, da ich ja auch einen Zeugen am Tisch habe...

Was denkt ihr darüber?

Essen, Betrug, Geld, Restaurant, Bezahlung, bezahlen, Wechselgeld
Essen vom Buffet (Pauschalpreis) - wie lange kann ich mich im Restaurant am Buffet bedienen?

Ich war heute mittags im chinesischen Restaurant, wo ich mich für 7,50 € vom Buffet so viel bedienen konnte, wie ich Appetit hatte.

Bevor ich nun meine Frage stelle - mir ist klar, dass sich jeder Gastwirt seine Kunden aussuchen und ggfs. rauswerfen kann. Er hat schließlich Hausrecht und darf selbst entscheiden, wen er bedienen möchte. Doch wenn ich (hier bereits im Vorfeld meine 7,50 €) bezahle und der Gastwirt dieses akzeptiert, gehe ich einen rechtsverbindlichen Vertrag ein und kann die bereits bezahlte Leistung in Anspruch nehmen.

Das Restaurant hat von 10 bis 22 Uhr geöffnet. Wenn ich nun bereits um 12 Uhr das Restaurant betrete, meine 7,50 € zahle (und der Gastwirt auch akzeptiert / kassiert), kann ich mit dem Mittagessen beginnen. Nach der Vorspeise folgt das Hauptmenü. Anschließend bediene ich mich am Nachtisch. Das ganze kann ich natürlich (theoretisch) einige Stunden hinaus zögern, wenn ich zwischendurch noch einige Getränke bestelle. So könnte ich rein theoretisch noch um 18 Uhr im Lokal sitzen und mit dem Abendessen (wieder von vorn) beginnen. Denn den Pauschalpreis fürs Buffet habe ich ja bereits bezahlt! (Und damit bin ich einen rechtsverbindlichen Vertrag eingegangen !)

Die rein hypothetische Frage wäre jetzt - kann / darf mich der Gastwirt (rechtlich gesehen !) "vor die Tür setzen"? Denn mit der Bezahlung habe ich ja einen rechtsverbindlichen Vertrag abgeschlossen.

Essen, Restaurant, Bezahlung, Vertrag, bezahlen, Gastronomie

Meistgelesene Beiträge zum Thema Bezahlen