Essen vom Buffet (Pauschalpreis) - wie lange kann ich mich im Restaurant am Buffet bedienen?
Ich war heute mittags im chinesischen Restaurant, wo ich mich für 7,50 € vom Buffet so viel bedienen konnte, wie ich Appetit hatte.
Bevor ich nun meine Frage stelle - mir ist klar, dass sich jeder Gastwirt seine Kunden aussuchen und ggfs. rauswerfen kann. Er hat schließlich Hausrecht und darf selbst entscheiden, wen er bedienen möchte. Doch wenn ich (hier bereits im Vorfeld meine 7,50 €) bezahle und der Gastwirt dieses akzeptiert, gehe ich einen rechtsverbindlichen Vertrag ein und kann die bereits bezahlte Leistung in Anspruch nehmen.
Das Restaurant hat von 10 bis 22 Uhr geöffnet. Wenn ich nun bereits um 12 Uhr das Restaurant betrete, meine 7,50 € zahle (und der Gastwirt auch akzeptiert / kassiert), kann ich mit dem Mittagessen beginnen. Nach der Vorspeise folgt das Hauptmenü. Anschließend bediene ich mich am Nachtisch. Das ganze kann ich natürlich (theoretisch) einige Stunden hinaus zögern, wenn ich zwischendurch noch einige Getränke bestelle. So könnte ich rein theoretisch noch um 18 Uhr im Lokal sitzen und mit dem Abendessen (wieder von vorn) beginnen. Denn den Pauschalpreis fürs Buffet habe ich ja bereits bezahlt! (Und damit bin ich einen rechtsverbindlichen Vertrag eingegangen !)
Die rein hypothetische Frage wäre jetzt - kann / darf mich der Gastwirt (rechtlich gesehen !) "vor die Tür setzen"? Denn mit der Bezahlung habe ich ja einen rechtsverbindlichen Vertrag abgeschlossen.
6 Antworten
"... darf mich der Gastwirt (rechtlich gesehen !) "vor die Tür setzen"? Denn mit der Bezahlung habe ich ja einen rechtsverbindlichen Vertrag abgeschlossen."
Bestandteil eines zweiseitigen Vertrages bzw. einer einseitigen Willenserklärung sind aber nicht nur die Teile, die explizit vereinbart worden waren (etwa durch das Angebot des Wirtes auf einer Tafel), sondern auch branchenübliche bzw. handelsübliche Gepflogenheiten, Mengen und Qualitäten, soweit diese nicht explizit ausgeschlossen worden waren.
Diese müssen nicht eigens erwähnt werden - denn sie sind ja üblich! Siehe dazu etwa Wikipedia - Treu und Glauben:
"Innerhalb eines Schuldverhältnisses ist der Schuldner nach § 242 BGB verpflichtet, die Leistung so zu bewirken, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern." Weiter ebenda:
"Besonders anschaulich ist der Zusammenhang zwischen dem Grundsatz von Treu und Glauben und § 241 Abs. 2 BGB, der klarstellt, dass die Parteien eines Vertrages nicht nur die im Vertrag vorgesehenen Pflichten erfüllen, sondern auch Rücksicht auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen des anderen Teils nehmen müssen."
Oder auch ebenda: "Solche gesetzlichen Konkretisierungen finden sich im deutschen Recht in den §§ 243 ff. BGB, so zum Beispiel die Verpflichtung, bei einer Gattungsschuld Waren mittlerer Art und Güte zu leisten."
Daraus könnte sich auch ergeben, dass ein Mittags-Buffett endet, wenn der Mittag endet. Und wenn da nicht "Mittag" dran steht, es aber nur mittags eine Ermäßigung gibt, ist ja beiden Vertragsparteien klar (und damit verbindlich vereinbart), dass diese Ermäßigung nur mittags gilt und nicht abends - vor allem, wenn da die normale Karte normale, höhere Preise vorsieht!
Gruß aus Berlin, Gerd
Die Öffnungszeiten haben nur indirekt mit der Buffetzeit zu tun. In der Regel wird ein Gastronom entweder Zeiten angeben Mittagstisch von XX bis VV Abendessen von XX bis YY oder Mengen (Großer Teller Euro X, kleiner Teller Euro Y) oder per 10 Gramm Euro X. Wenn er nur angibt das die Küche ab 11 Uhr Speisen anbietet, das Buffet um 11 Uhr eröffnet ist und einen pauschalen Buffet-Preis angibt, kann man sich daran bedienen bis es abgebaut wird. Das Hygienegesetz sagt, dass Speisen nicht länger als 2 Stunden warmgehalten werden dürfen, danach muss es aufgekocht werden. Da aber offen zugänglich angebotene Speisen (Buffets) nicht zurück in die Küche gebracht werden dürfen, sondern vernichtet werden müssen, entfällt ein Aufwärmen und wieder anbieten. Also kann der Gastronom das Anbieten dieser Speisen nach 2 Stunden aus hygienischen Gründen abbrechen und diese entsorgen. Er muss sie nicht frisch nachreichen. Somit kann praktisch "automatisch" ein Ende des Buffets eingeleitet werden.
Das ist pure Theorie. Gelingen wird dir das nur einmal. Danach wirst du als Gast abgelehnt.
Diese Buffets sind in der Regel "von bis" geöffnet und werden danach abgeräumt.
Ich finde es schon ziemlich abwegig, auf die Idee zu kommen. Selbst wenn es nur Fantasie ist, ist es eine schöne Vorstellung, den Restaurantbetreiber auszunehmen wie einen Fisch? Leute, die ein gutes Buffet missbrauchen, vergiften damit ihren Charakter.