Nachbar schüttet Erde auf, um Regenwasser abzuleiten?
Hallo,
vor etwa einem Jahr hat unser Nachbar Erde auf seinem Grundstück aufgeschüttet um Regenwasser von seinem Haus wegzuleiten. Damit hat er dem natürlichen Gefälle entgegen gewirkt, da unser Haus eigentlich über seinem liegt.
Wir hatten nun im Frühjahr 2019 das erste Mal einen Wasserschaden in unserer Garage (diese liegt direkt neben seinem Haus) obwohl wir vorher nie Probleme hatten.
Kann man hiergegen etwas unternehmen und wenn ja auf welches Gesetz, Paragraphen können wir uns berufen?
5 Antworten
Da ist m.E. von jedem Kommentar etwas Wahres dabei: Habe deswegen überall bei den Kollegen ein "hilfreich" geklickt 😉
- Eine Aufschüttung im Sinne eines Dammes ist - je nach Höhe - erst einmal nicht zwingend genehmigungsfrei. Mitunter gibt es neben der Bauordnung auch noch lokale Satzungen der Gemeinde dazu.
- Regenwasser darf nicht genehmigungsfrei auf andere Grundstücke geleitet werden. Due Duldung von normal abfließenden Wasser ist nochmal separat zu betrachten - aber ohne Grundriß/Schnitt hier schwer bewertbar. Am einfachsten nachvollziehbar ist dies im Bezug auf die Abwasserverordnung und die Gebührensatzung dazu. Es muss entweder kanalisiert (wird meist über die versiegelte Fläche berechnet) werden oder über Zisternen/Versickerung. Beide Varianten haben erkennbar nichts mit dem Nachbargrundstück zu tun.
- Schäden an Eurer Garage können m.E. nicht geltend gemacht werden, weil das Bauwerk auf Eurem Grundstück IN SICH standsicher und wasserfest sein muss, also mit Abdichtung und/oder Drainage.
- Wäre noch das Thema Grundwasser und Schichtenwasser zu betrachten. Hier fehlen aber in Deiner Frage konkrete Informationen.
Du kannst beim zuständigen Bauamt einen Antrag auf Prüfung stellen.
Möglich ist, dass die Aufschüttung gegen die Landesbauordnung verstößt.
Handelt es sich um das Regenwasser von befestigten Flächen, also vom Dach oder Der Terrasse?
Ich geh mal von wild abfließenden natürlich vorkommenden Regenwasser aus. Vielleicht hilft das WHG weiter.
https://dejure.org/gesetze/WHG/37.html
Im Zweifelsfall wendest du dich an die untere Wasserbehörde. In welchem Bundesland lebst du?
Hat er eine Genehmigung für die Aufschüttung? Das darf eigentlich nicht ohne Genehmigung gemacht werden.
Das Problem ist gar nicht die Aufschüttung des Nachbarn, sondern der Umstand, dass offenbar euer Niederschlagswasser bisher aufgrund des Gefälles zum Nachbarn ablief.
Das ist jedoch unzulässig. Grundsätzlich hat nämlich jeder Eigentümer die Pflicht, dafür Sorge zu tragen, dass das auf seinem Grundstück anfallende Niederschlagswasser auch auf seinem Grundstück versickert bzw. in die Kanalisation abgeleitet wird. Euer Nachbar hat demzufolge bislang eure widerrechtlich erfolgte Ableitung geduldet, bis es ihm zu bunt wurde.
Es dürfte kaum nachweisbar sein, dass die Aufschüttung nun zu einer Umkehrung des Abflusses dergestalt geführt hat, dass euch durch eine Anleitung des Niederschlagswassers des Nachbarn ein Schaden entstanden ist. Statt sinnlos Geld und Zeit für einen endlosen Prozess zu verschwenden, investiert lieber in eine vernünftige Drainage.
https://rabüro.de/abfliessendes-niederschlagswasser-ist-vom-nachbar-zu-dulden/
Kannst du dir ja mal durchlesen. Nennt man natürliches Gefälle
Kannst du dir ja mal durchlesen
Das solltest du auch mal tun.
a) Amtsgericht, Entscheidung im Einzelfall. Irrelevant.
b) Darüber hinaus steht sogar in dem zitierten Urteil der Hinweis, dass sich eine Beschränkung des Abwehranspruchs (nämlich der besagten Verpflichtung, das Niederschlagswasser auf eigenem Grund zu entsorgen) eben ergeben kann, aber gerade nicht muss.
c) Zudem wäre - wenn überhaupt - nach Maßgabe der jeweiligen Regelung des betreffenden Bundeslandes zu bewerten.
Habe mir mal das passende Gesetz dazu für mein Bundesland herausgesucht (Hessen, §21 HNRG):
§ 21 Abfluß und Zufluß
(1) Wild abfließendes Wasser ist oberirdisch außerhalb eines Bettes abfließendes Quell- oder Niederschlagswasser.
(2) Der Eigentümer und die Nutzungsberechtigten eines Grundstücks dürfen nicht 1. den Abfluß wild abfließenden Wassers auf Nachbargrundstücke verstärken, 2. den Zufluß wild abfließenden Wassers von Nachbargrundstücken auf ihr Grundstück hindern, wenn dadurch die Nachbargrundstücke erheblich beeinträchtigt werden.
Das HNRG würde aber nur zum Zuge kommen, würde es sich quasi um einen temporären oder ständigen Bachlauf handeln. Der entscheidende Passus ist nämlich "oberirdisch". Hangwasser fließt aber in aller Regel gerade nicht oberirdisch ab, sondern sickert durch die oberste Erdschicht im Gefälle. Deswegen ist es dem Nachbarn auch nicht anzukreiden, wenn durch seine Aufschüttung dieses Gefälle nicht mehr besteht. Das ist per se auch schlüssig zu belegen dadurch, dass die ungenehmigte Aufschüttung zwar wie du schreibst strafbewehrt war, jedoch keine Aufforderung zum Rückbau gestellt wurde. Somit handelt es sich hier um einen Verstoß gegen formelles und nicht gegen materielles Recht, weswegen sie mit einem Bußgeld belegt, jedoch nachträglich genehmigt wurde.
Unabhängig davon ist es deine Sache, dafür Sorge zu tragen, dass dein Bauwerk gegen Stauwasser etc. geschützt ist. Dass das früher keine Probleme bereitet hat, ist insofern unbeachtlich, denn jedes Bauwerk ist für sich auf Dichtigkeit und gegen Stau-/ Grundwasser entsprechend sicher zu konstruieren.
Nein, du kannst dagegen nichts machen, solange nicht EINDEUTIG durch ein Sachverständigengutachten ein kausaler Zusammenhang zwischen der Erdaufschüttung und deinem Wasserschaden bewiesen ist. Du würdest hierbei in Beweisnot geraten.
Selbst, wenn du ein Gutachten zu deinen Gunsten hättest, könnte dein Nachbar ein Gegengutachten vorlegen und ihr könntet Gegengutachten zu den Gegengutachten bestellen - eine never ending story.
Wende dich an einen Rechtsanwalt. Ich bezweifle aber, dass er dir tatsächlich helfen kann, denn DU bist in der Beweispflicht. Die Angelegenheit könnte sehr teuer und trotzdem erfolglos für dich werden.
Hi, lebe in Hessen. Unser Nachbar hatte keine Genehmigung und hat nachträglich auch eine Strafe beim Landkreis gezahlt