Hallo. Ich schreibe gerade ein Buch in dem eine Wohnungsdurchsuchung vorkommt. Einer der Beamten verliebt sich dabei in die Frau des Typen, dessen Wohnung durchsucht wird, aber das nur nebenbei. Leider habe ich keine Ahnung von solchen Dingen, will alles aber möglichst realistisch beschreiben und möchte daher gern folgendes wissen: (Im Netz habe ich leider sehr wiedersprüchliche Aussagen dazu gefunden)
- Steht in einem Durchsuchungsbeschluss (aufgrund von vermeintlicher Steuerhinterziehung) immer exakt drin, welche Dinge (PC, Handy, Akte XY) zu beschlagnahmen sind? Oder gibt es auch Beschlüsse, in denen nichts konkretes gesucht wird und die Beamten auf blauen Dunst einfach alles mitnehmen können?
- Nehmen wir an, der Beschuldigte zeigt sich kooperativ und gibt diese Dinge dann freiwillig heraus. Dürfen die Beamten trotzdem im Rest der Wohnung "herumwühlen", weil sie evtl. mehr vermuten? Zweites Arbeitshandy, weitere Akten/Festplatten oä.?
- Sollten die Ermittler nicht das finden, was sie suchen, inwieweit dürfen sie dann die Wohnung demolieren? Fliesen kaputtkloppen, Sockelleisten abreißen, Teddybären die Köpfe abschneiden etc.?
Vielen Dank für eure Antworten! LG Hanni