Bauverzug - welche Kosten kann man Bauträger in Rechnung stellen?
Hallo,
ich habe eine Eigentumswohung gekauft, deren Bezug sich seit Monaten hinzieht (Wasserschäden etc). Im Bauträgerverträg ist festgehalten: "Verzögert sich die Bezugsfertigkeit der Wohnung aus Gründen, die der Verkäufer zu vertreten hat, so schuldet er als pauschalisierten Schadensersatz je angefangenen Monat eine Nettomiete (Kaltmiete) von 10 Euro pro qm Wohnfläche." - Da ich meine Wohnung gekündigt habe und jetzt auf einer Luftmatratze in der 1-Zimmer-Wohnung einer Freundin lebe seit vier Wochen (Stress!!), meine Frage: Muss der Bauträger zusätzlich die Miet-Kosten für eine Zwischen-Wohnung übernehmen? Ich habe das hier unter Punkt 5 so verstanden. https://www.advocado.de/ratgeber/bau-und-architektenrecht/bauphase/wegen-bauverzug-schadensersatz-beanspruchen.html
Bin dankbar für jede schnelle kompetente Antwort.