Wann wird dieser Eintrag aus dem Bundeszentralregister gelöscht?

Hallo,

Am 13.11.2009 erreichte mich folgendes Schreiben des Bundesamtes für Justiz:

"Sehr geehrter Herr X,

nach den Bestimmungen des Bundeszentralregistergesetzes (BZRG) sind u.a. auch gerichtliche Entscheidungen und Verfügungen einer Strafverfolgungsbehörde, durch die ein Strafverfahren wegen erwiesener oder nicht auszuschließender Schuldunfähigkeit oder auf psychischer Krankheit beruhender Verhandlungsunfähigkeit ohne Verurteilung abgeschlossen wird, unter bestimmten Voraussetzungen in das Bundeszentralregister einzutragen (§11 BZRG).Nach Absatz 2 dieser Vorschrift bin ich in diesen Fällen gehalten, die betroffene Person von dieser Eintragung zu unterrichten.

Ich teile Ihnen deshalb mit, dass zu Ihrer Person in das Zentralregister folgende eingetragen wurde:

Entscheidungsdatum: 12.11.2009

Entscheidende Stelle: StA Trier

Aktenzeichen: Lasse ich weg.

Rechtskraftdatum:

Tatbezeichnung: Hausfriendensbruch sowie Sachbeschädigung

Angew. Vorschriften: StGB §123, §303, §53, §20

Datum der letzten Tat: 16.07.2009

Verfahren eingestellt wegen Schuldunfähigkeit

Datum des Gutachtens: 26.10.2009

Ich weise darauf hin, dass diese Eintragung nicht in Privatführungszeugnisse, sondern nur in Behördenführungszeugnisse und unbeschränkte Auskünfte aufgenommen wird.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Lasse ich weg."

Jetzt ist die Frage, wann dieser Eintrag gelöscht wird. Ich bedanke mich für die Beantwortung dieser Frage vorab!

Datenschutz, Schule, Recht, Führungszeugnis, Strafrecht, bundeszentralregister
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