Hallo,
Am 13.11.2009 erreichte mich folgendes Schreiben des Bundesamtes für Justiz:
"Sehr geehrter Herr X,
nach den Bestimmungen des Bundeszentralregistergesetzes (BZRG) sind u.a. auch gerichtliche Entscheidungen und Verfügungen einer Strafverfolgungsbehörde, durch die ein Strafverfahren wegen erwiesener oder nicht auszuschließender Schuldunfähigkeit oder auf psychischer Krankheit beruhender Verhandlungsunfähigkeit ohne Verurteilung abgeschlossen wird, unter bestimmten Voraussetzungen in das Bundeszentralregister einzutragen (§11 BZRG).Nach Absatz 2 dieser Vorschrift bin ich in diesen Fällen gehalten, die betroffene Person von dieser Eintragung zu unterrichten.
Ich teile Ihnen deshalb mit, dass zu Ihrer Person in das Zentralregister folgende eingetragen wurde:
Entscheidungsdatum: 12.11.2009
Entscheidende Stelle: StA Trier
Aktenzeichen: Lasse ich weg.
Rechtskraftdatum:
Tatbezeichnung: Hausfriendensbruch sowie Sachbeschädigung
Angew. Vorschriften: StGB §123, §303, §53, §20
Datum der letzten Tat: 16.07.2009
Verfahren eingestellt wegen Schuldunfähigkeit
Datum des Gutachtens: 26.10.2009
Ich weise darauf hin, dass diese Eintragung nicht in Privatführungszeugnisse, sondern nur in Behördenführungszeugnisse und unbeschränkte Auskünfte aufgenommen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Lasse ich weg."
Jetzt ist die Frage, wann dieser Eintrag gelöscht wird. Ich bedanke mich für die Beantwortung dieser Frage vorab!