Hallo Gemeinschaft,

ich bin Eigentümer einer Erdgeschosswohnung sowie eines Hobbyraumes, welcher sich direkt darunter befindet. Dazu habe ich folgende Fragen:

1)

Dürfte überhaupt, aufgrund von zwei verschiedenen Nutzungsarten (Wohnraum/Hobbyraum) eine Verbindung mittels Deckendurchbruch und Spindeltrepöe hergestellt werden?

2)

Könnte ich den Durchbruch ohne Zustimmung der WEG durchführen, wenn ein Statiker Unbedenklichkeit bescheinigt, da es für kein Mitglied der WEG zu Nachteilen oder Änderungen kommen würde, da die Veränderung innerhalb meines Sondereigentums stattfindet? Wäre ansonsten ein Mehrheitsbeschluss ausreichend?

3)

Was könnte ich unternehmen, damit ich die Nutzungsart umwandeln könnte bzw. den Raum trotzdem als Schlafzimmer nutzen könnte? Kann man hier eine generelle Vereinbarung mit den Eigentümern erzielen bzw. einen Mehrheitsbeschluss fassen? Wichtig dabei ist, dass nicht alle Eigentümer zustimmen müssten...

Am Rande: Der Hobbyraum besitzt ein Badezimmer, zwei Heizkörper und zwei Fenster. Ich weiß nicht, warum der Raum überhaupt als Hobbyraum deklariert wurde!?

Ich hoffe Sie können mir ggf. auch mit entsprechender verständlichen Restsprechung weiterhelfen.