Eigentlich wollten wir auf unserem Grundstück nur ein Holzlager bauen und vorher von der Gemeinde (wir wohnen in Bayern) genehmigen lassen.

Dabei haben wir allerdings gemerkt, dass unser bereits stehendes Gartenhaus (das nur als Abstellraum genutzt wird, kein Aufenthaltsraum oder Feuerstelle) nicht genehmigt worden ist. Einer der Vorbesitzer hat es eben vor Jahren einfach aufgestellt und dann haben wir es beim Kauf des Grundstücks mit übernommen.

Leider befindet es sich auch noch außerhalb des vorgesehenen Baufensters an einer Grundstücksgrenze...

Jetzt wüsste ich gerne, welche Probleme da auf uns zukommen könnten, wenn wir nachträglich eine Baugenehmigung für das Häuschen bekommen wollen.

Kann es passieren, das wir es abreißen müssen? Wie hoch wären eventuelle Bußgelder oder Genehmigungsgebühren?

Ich hoffe, Ihr könnt mir weiterhelfen...