Mahnverfahren nach Umzug?

Hallo zusammen,

ich habe ein Problem mit diesem Mahnverfahren. am März habe ich mal schwarz gefahren bei Metronom(Wolfsburg-Braunschweig), weil damals der Automat kaputt war, und ich bekommen 60 Euro Strafe, natürlich habe ich einen Widerspruch eingestellt, aber das Problem ist, auf der Website von Metronom kann man nur EMail-Adresse als Kontaktdaten hinterlassen. Und sofort kriege ich eine automatische Rückmeldung per E-mail, es besagt, meine Zahlungsfrist wird verschoben und ich muss auf die Antwort warten. Dann glaube ich natürlich, später werde ich auch den Bescheid per Email bekommen.

Eigenlicht bin ich seit März schon umgezogen, aber auf meinen Aufenthaltstitel steht die alte Adresse, die wurde auch von dem Schaffner aufgezeichnet. So danach glaube ich, Metronom hat die Strafe auf 30 Euro huntergesetzt (weil auf dem Mahnbescheid die Schuld 30 Euro ist)und die Antwort per Post zu meiner alten Anschrift geschickt, natürlich habe ich die gar nicht bekommen. Und dann kommen auch die Mahnbescheide von Inkassounternehmen. und am Ende September hat der Nachmieter einen sehr auffälligen Brief gefunden, also der gerichtlichen Mahnbescheid, und er hat mich kontaktiert.

ich möchte fragen, ob dieser Mahnbescheid in diesem Fall noch berechtigt ist, weil der Metronom gar keinen Hinweis gegeben hat, dass ich die Antwort per Post bekommen kann.

Ich habe schon einen Widerspruch gegen gerichtlichen Mahnbescheid eingestellt, aber der wurde von Inkassounternehmen nicht entgegengenommen, wenn ich die Mühe sparen und direkt den Betrag zahle, kriege ich Negativeintrag für meinen Schufa oder nicht.

Recht, Bahn, Mahnbescheid

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