Muss ich die 60 euro wegen schwarzfahren bezahlen?
Ich habe durch einen unglücklichen zufall meine busfahkarte verloren ist mir natürlich erst aufgefallen als ich kontrolliert wurde ... der Kontrolleur hat meinen namen geburtsdatum usw er hatt aber eine falsche adresse (richtige straße falsche hausnummer) aufgeschrieben machen die sich bei der bahn die mühe nachzugucken wo ich wohne oder kann ich jetzt aufgrund der falschen addresse darauf verzichten zu bezahlen
16 Antworten
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Zahlen und fröhlich sein.
Wenn Du nicht zahlst bekommst du eine recht fette Strafe. Und möglicherweise auch noch wegen Betrugs, da du die falsche Adresse angegeben hast.
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Die 60,- € sind ein erhöhtes Beförderungsentgelt, wenn keine gültige Fahrkarte in deinem Besitz befindlich war.
Sie sind grundsätzlich also zu zahlen außer beim angegebenen Vorfall bestand noch keine Volljährigkeit.
Die Adresse einer Person herauszubekommen ist einfach. Name und Geburtsdatum bzw. frühere Anschrift reichen aus und ich kriege für 6-10 € eine Auskunft beim Einwohnermeldeamt.
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Es gibt eine Nachforschungstelle. Die Adresse wird ermittelt.
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- Du hattest keine Fahrkarte. Straftatbestand erfüllt.
- Eine falsche Hausnummer wird nicht das Problem sein, um dir eine entsprechende Rechnung zuzustellen. Entscheidend sind Name und Geburtsdatum. Der Rest ist Routine.
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Das heißt also, wenn ich in einer Kontrolle keinen Fahrschein vorweisen kann und ich erkläre, dass ich einen Fahrschein gekauft hatte, dieser aber nun verschwunden ist, weil er geklaut oder sonstwie verloren wurde, ich juristisch nichts zu befürchten habe, weil mir niemand den Vorsatz nachweisen kann?
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Strafrechtlich wäre dann nichts zu befürchten. Du befändest dich aber dennoch ohne gültigen Fahrschein in der Bahn/dem Bus und daher wäre ein erhöhtes Beförderungsentgelt i.H.d. doppelten Fahrpreises der einfachen Fahrt mind. jedoch 60,- € fällig.
Das ist aber eine zivilrechtliche Sache, keine strafrechtliche.
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wenn sie doof sind schon ... aber normal sind die nicht doof wenns ums geld einnehmen geht. aber wenn du ne Monatskarte oder sowas hattest (das registriert war mit Name und Anschrift) kannst das evtl. nachweisen und musst nicht die vollen 60 euro zahlen
Nein, denn dieser bedingt den Vorsatz.
Er müsste also wissentlich in die Bahn gestiegen sein, ohne eine Fahrkarte zu haben mit dem Zweck der unentgeltlichen Beförderung. Diesen Vorsatz müsste der StA nachweisen.