Metronom 1 klasse als Schwerbehinderter?
Hey ho :)
Ich bin 30 und schwerbehindert (100%) mit ausweis und wertmarke und dem merkzeichen "H" jetzt meine frage darf ich mit dem ausweis mittlerweile in der 1 Klasse in dem falle Metronom mit fahren oder ist es nach wie vor der normale preis? weil vor einigen jahren geschätzt ca. 5-6 jahre war es auch als schwerbehinderter untersagt neulich ist meine freundin auch Metronom gefahren und sie hat auch einen ausweis mit 100% und "H" sie hat eine zugbegleiterrin gefragt sie sagt es sei angblich erlaubt aber oftmals verwechseln sie ja auch was oder täuschen sicht weiss es also jemand genauer?
Mfg
1 Antwort
Nein, die Wertmarke ist gültig für die zweite Klassen.
In bestimmten seltenen Fällen gibt es noch (bei älteren Kriegsbeschädigten) das Merkmal "1. Klasse" das zur Nutzung der 1. Klasse berechtigt.
ist der Zug sehr voll liegt es zudem im Ermessen des Zugbegleiters einem ggf. die Nutzung der 1. Klasse zu erlauben. (Gleiches gilt aber auch für andere Personengruppen, z.B. Personen mit kleinen Kindern)
Aber ein Anrecht hat man darauf nicht.