Metronom 1 klasse als Schwerbehinderter?

1 Antwort

Nein, die Wertmarke ist gültig für die zweite Klassen.
In bestimmten seltenen Fällen gibt es noch (bei älteren Kriegsbeschädigten) das Merkmal "1. Klasse" das zur Nutzung der 1. Klasse berechtigt.

ist der Zug sehr voll liegt es zudem im Ermessen des Zugbegleiters einem ggf. die Nutzung der 1. Klasse zu erlauben. (Gleiches gilt aber auch für andere Personengruppen, z.B. Personen mit kleinen Kindern) 
Aber ein Anrecht hat man darauf nicht.   

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – SBV im Betrieb und als Rollifahrerin selbst betroffen