Hier mal was zum Kniffeln :) Ich bin seit ca. 3 Jahren bei unserer Firma angestellt und wir haben nun neue Arbeitsverträge bekommen (nach Übernahme). Das Gehalt ist das gleiche, wie es vor der Übernahme war, aber eben ein gutes Stück höher als mein Einstiegsgehalt vor 3 Jahren. Der Vertrag besagt nun:

Der Arbeitsvertrag beginnt am XY April 2013 und wird für unbestimmte Zeit geschlossen. (dabei wird er 2016 unterschrieben)

Beim Gehalt steht nichts zeitbezogenes. Nun die Frage: theoretisch gilt dann ja auch das neue Gehalt ab dem April 2013, oder? Wenn der Vertrag ab dem April 2013 gilt und das neue Gehalt beinhaltet, habe ich Anspruch darauf, das höhere Gehalt rückwirkend zu fordern?