Hallo miteinander,

was genau sagt "tarifvertragliche Ausgleichsregelung" aus bitte?

Wenn ein Arbeitnehmer keinen Tarifvertrag besitzt, sondern einen Arbeitsvertrag, wie kommt dieser Ausspruch dann zur Geltung ?

Hintergrund: Nachtzulagen § 6 Abs. 5 Arbeitszeitgesetz Nach § 6 Abs. 5 Arbeitszeitgesetz hat der Arbeitgeber dem Nachtarbeitnehmer für die während der Nachtzeit geleisteten Arbeitsstunden eine angemessene Zahl bezahlter freier Tage oder einen angemessenen Zuschlag auf das ihm hierfür zustehende Bruttoarbeitsentgelt zu gewähren.* Das gilt nur soweit keine tarifvertraglichen Ausgleichsregelungen bestehen.*

Naja wie schon oben erwähnt....wenn man keinen "Tarif"-Vertrag hat? Ist das überhaupt noch relevant?

Jede Antwort würde mich freuen :)

Vielen Dank schonmal...

Grüsse Zora