Hallo zusammen, vor 18 Monaten bekamen wir nach einem Aufkauf neue Arbeitsverträge. Die bisherige Firmenzugehörigkeit wird darin ausdrücklich anerkannt. Da sich meine Tätigkeit seitdem sehr zum negativen verändert hat, suche ich eine neue Stelle und bin über folgende Klausel im Arbeitsvertrag gestolpert:

"Eine Verlängerung der Kündigungsfrist für XYZ gilt auch für den Arbeitnehmer."

Bisher dachte ich, dass damit eine aktive Vertragsänderung durch die Vertragsparteien gemeint ist, z.B. durch einen Zusatz zum Vertrag. Ein Kollege wies mich darauf hin, dass sich evtl. aber auch die automatische Verlängerung durch gesetzliche Regelungen nach Betriebszugehörigkeit (§622) auswirken könnte.

In diesem Fall hätte ich eine Kündigungsfrist von 6 Monaten!

Was meint ihr, ist das so? Einem Aufhebungsvertrag wird mein Arbeitgeber wohl nicht zustimmen, da wir notorisch unterbesetzt sind. Ich könnte mich Ohrfeigen, den neuen Vertrag hätte ich nie unterschrieben wenn er einen konkreten Verweis auf §622 enthalten hätte. Aber so ist mir das nicht aufgefallen bzw. ich habe es einfach mißverstanden.