Abschlag wird automatisch angepasst?

2 Antworten

Die einseitige Änderung des Abschlags ist nur in einer Jahresrechnung zulässig. Unterjährig geht das nur im beidseitigen Einvernehmen. Wenn Du beispielsweise Online den Abschlag ändern kannst (also dieser auch bestätigt wird) dann ist das ein beidseiges Einvernehmen und der Lieferant muss dieses dann auch umsetzen. Er kann das allerdings auch ablehnen, wenn er der Meinung ist, dass der Abschlag nicht passt. Es müssen halt beide einverstanden sein.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Arbeite seit 25 Jahren bei einem Netzbetreiber.

Fehler passieren. In diesem Fall ein Text, der nicht zum Vorgang passt.

Eine Verlängerung kommt einem neuen Vertrag gleich, hier sind Anpassungen an der Abschlagszahlung möglich.

Wenn das nicht Deinem Verbrauchsverhalten entsprechen sollte, kannst Du anhand dem aktuellen Zählerstand nochmals auf den Anbieter zugehen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Mit offenen Augen in der Welt unterwegs.