Einen wunderschönen guten Morgen,
habe 32 Jahre gearbeitet, beziehe jetzt Alg.II und bin aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage täglich 6 Std. erwerbstätig zu sein, welches die Voraussetzung für Rente wegen Erwerbsminderung nach §43 SGB VI ist.
Da ich damit nie etwas zu tun hatte kenne ich mich überhaupt nicht aus. Soweit ich im Netz recherchiert habe ist die Rente bei teilweiser Erwerbsminderung ja sehr klein. Das heißt diese müsste mit Alg. II aufgestockt werden.
Hier im Forum wurden 2012 widersprüchliche Angaben gemacht: Einerseits wurde erklärt sobald man Erwerbsminderungsrente bezieht gibt es kein Alg.II mehr, sondern nur noch Sozialhilfe, andererseits wurde erklärt es gäbe Alg. II aber um den Rentenbetrag reduziert.
Was stimmt denn nun? Letzteres würde bedeuten man bekäme den gleichen Betrag, dann macht es ja keinen Sinn Rente zu beantragen???
Bekommt jemand von euch Erwerbsminderungsrente & Alg.II und kann etwas dazu schreiben?
LG