Bundeswehr, Jobcenter?
Hallo,
ich bin Soldatin bei der Bundeswehr seit dem 01.10. also noch ganz frisch...
Wie die meisten wissen, bekommt man zu Beginn einen Abschlag von 70% soweit ich weis (habe diesen noch nicht erhalten). Ich beziehe aber vom Jobcenter geld, weil ich die Arbeit vorher beendet habe, um mich komplett auf die Vorbereitungen beim Bund konzentrieren zu können.
Zu meiner Frage also, da ich diesen Monat meinen letzten betrag vom Jobcenter erhalten habe, jedoch meinen Abschlag beim Bund nicht erhalten habe und komplett angewiesen bin auf das Geld, muss ich wenn ich bspw. Mitte des Monats den Abschlag bekomme, dem Jobcenter das Geld wieder geben?
Interessiert mich echt brennend.
bitte nur ernsthafte antworten!
danke:)
5 Antworten
Wie die meisten
Interessant, wie Du "die meisten" definierst ...
Wenn Du für Oktober noch ALG 2 bekommen hast, mußt Du dieses m.E.n. nicht zurückzahlen, wenn Du im Oktober keine Einnahmen/Einkünfte hast. Dein Abschlag wird sicherlich angerechnet und es sollte zu einer Rückforderung kommen.
Im Moment weiß ich jedoch nicht, ist, ob Du als Bundeswehrangehörige überhaupt ALG 2 - berechtigt bist. Falls Nein, mußt Du das komplette ALG 2 für Oktober zurückzahlen.
Du bekommst diesen Monat sogar zwei mal Geld, Mitte des Monats wird der Abschlag überwiesen und am Ende des Monats Dein reguläres Gehalt für den Monat November + die Restzahlung Oktober
die Frage war ja nicht an alle sondern speziell an die, die ahnung davon haben...Sprich Soldaten.
Dann hättest Du das auch entsprechend fomulieren müssen: "Wie die meisten Soldaten wissen" (Bsp.). Für den Fall, daß es auf dieser Seite derart viele Militärangehörige geben sollte.
Vorausgesetzt du hast das ALG - 2 nicht von vorn herein nur als zinsloses Darlehen erhalten, weil dir im Normalfall kein ALG - 2 zugestanden hätte, du es nur bekommen hast bzw.bekommst um deinen Grundbedarf zu sichern und es eh zurückgezahlt werden müsste, müsstest du es dann nicht, wenn du im Monat Oktober kein Einkommen ( Zuflussprinzip ) aufs Konto bekommst.
Würdest du für November nochmal ALG - 2 bekommen und da auch deinen Abschlag bekommen, dann würde dieser natürlich entsprechend den Vorschriften auf deinen ALG - 2 für November angerechnet und eine Rückzahlung von dir gefordert.
Leistungen vom Jobcenter für Oktober musst du zurück zahlen.
Die Besoldung wird grundsätzlich im Voraus bezahlt. Aus administrativen Gründen erfolgt im Monat des Dienstantritts eine Auszahlung erst im Laufe des Monats ("Abschlag" ist insofern der falsche Begriff).
Daher steht Dir für Oktober keine sonstige Ersatzleistung zu. Das Geld vom Jobcenter wirst Du zurückzahlen müssen.
nein nein, der erste >>Abschlag<< von 70% wird so genannt.
Danach ist es die Besoldung.
Wen du Geld für Monat 10 bekommst und im selben Monat das vom Bund musst du es zurückzahlen! Was anders ist es wen der bund dir erst am 1.11 dein Geld bezahlt!
Dan bekommt das amt nichts aber wen du es am 31. bekommst must du zurückzahlen!
Naja, die Frage war ja nicht an alle sondern speziell an die, die ahnung davon haben...Sprich Soldaten.
Und wenn sich jemand speziell damit auskennt, dann bin ich auch dankbar für diese Antwort.
also „die meisten=soldaten mit ahnung“.
Und für Oktober bin ich berechtigt, wird jedoch im November logischerweise dann nichts mehr an mich gezahlt.
Also, ich wusste nicht, dass wir den Abschlag, also ca. 70% unseres Gehaltes bereits Mitte Oktober bekommen.
Also werde ich wahrscheinlich das Geld zurückzahlen müssen, völlig in Ordnung.
Danke für dir Antwort.