Kein Gasbedarf wegen neuer Wärmepumpe und trotzdem zahlen?

5 Antworten

Ich schlage vor, den Gasliefervertrag zu kündigen.

Den Vertrag kündigen. Je nach Vertrag kann es natürlich sein, das er erst zum nächsten Jahr geht. Das nichtverbrauchte Gas bekommst du ja zurück. Die Grundgebühren musst du natürlich bis Vertragsende zahlen.


Leololosone 
Beitragsersteller
 21.01.2024, 14:18

Vielen Dank. Wir haben allerdings dem Netzbetreiber schon alle Informationen durchgegeben und sowohl Netzbetreiber (NBB) und Gaslieferant (EMB) haben null reagiert. Also muss jetzt die radikale Variante genutzt werden...

berlina76  21.01.2024, 14:25
@Leololosone

Ja, die Kündigung des Vertrages. Wie lange deine Kündigungsfrist ist kann dir aus der ferne keiner sagen, dazu müsste man deinen Vertrag kennen.

Schriftlich per Einwurfeinschreiben.

Ihr müsst den Vertrag mit dem Gaslieferanten kündigen, sonst zahlt ihr weiter.

Du musst den Heizi damit beauftragen den Gasanschluß aufzuheben einschließlich Abholung vom Gaszäher der Inst. meldet das dann dem Betreiber

Erst dann nach Abholung vom G. Zähler kommen die Jungs in Bewegung.
vorher stößt du auf taube Ohren.

Kündige den Gasliefervertrag schriftlich (Einschreiben) und widerrufe die Einzugsermächtigung.

Über die gezahlten Abschläge muss eine Abrechnung erstellt werden. D.h. dass du sie bei einem nicht vorhandenen Verbrauch komplett zurück bekommen musst.