Was würdest du bei über 3.000,-€ Nachzahlung tun?

7 Antworten

Naja, die Rechtmäßigkeit können wir hier nicht überprüfen. Das sollte dein Kollege aber schon machen. Generell kann das aber schon sein und er wird dann auch zahlen müssen. Eventuell kann er eine Ratenzahlung vereinbaren. Und er sollte auch überlegen, ob er nicht besser den Anbieter wechselt.

Der erste Schritt sollte aber eine eingehende Prüfung der Rechnung sein. Gerne auch mit Hilfe von Fachleuten, z. B. von der Verbraucherberatung.


TheCyberBot 
Beitragsersteller
 19.06.2024, 06:01

Über 3.000,-€ Nachzahlung, obwohl dieser bisher fast 100,-€ monatlichen Abschlag gezahlt hat, demzufolge hätte er über 4.000,-€ an Gas verbraucht (Heizung, Warmwasser) und das als Single in einer 50qm Bude im Wohnblock ☝️🤦🤦🤦🤦🤦🤦🤦🤦🤦🤦🤦🤦🤦🤦🤦🤦 Was zahlen denn dann Familien mit 3 oder 4 Zimmer Wohnungen und mindestens 3 Personen (Mutter, Vater, Kind),... 10.000,-€ aufwärts ☝️ 😜 😆 🤣 🤦 🤦 🤦 🤦 🤦 🤦

0
Othetaler  19.06.2024, 06:07
@TheCyberBot

Du weißt aber schon, was auf dem Gasmarkt los war? Die Preise haben sich da zeitweise teilweise verzehnfacht. Gerade bei vorher sehr günstigen Tarifen. Wie gesagt, dass kann ein Fehler sein, muss es aber nicht. Leider waren solche Nachforderungen nicht selten und leider in den meisten Fällen auch berechtigt. Da können sich die Leute bei Putin bedanken.

3
TheCyberBot 
Beitragsersteller
 19.06.2024, 06:26
@Othetaler

...oder beim Habeck, oder demjenigen, der die Northstream Leitungen gesprengt hat ☝️😜

0
theCapsicum  19.06.2024, 07:20
@TheCyberBot

Falls es dir entgangen war: Putin hatte schon vor der Sprengung den Gashahn abgedreht, weil er Europa erpressen wollte.

0
TheCyberBot 
Beitragsersteller
 19.06.2024, 07:52
@theCapsicum

...Aha, und deshalb wixxxt man seine eigenen Leitungen weg, um anschließend überhaupt nichts mehr liefern zu können. Dieser Putin, ein gerissener 🦊 🤣 🤦

0
theCapsicum  19.06.2024, 07:56
@TheCyberBot

Wer es gemacht hat ist unklar. Es gibt Hinweise und Verschwörungstheorien in alle Richtungen.

Fakt bleibt: Die Gaslieferung darüber war zu dem Zeitpunkt schon bei 0. Der Einfluss der Sprengung war also vernachlässigbar.

0

Ich würde erst mal schauen, woran es liegt. Oft ist es einfach nur ein Zahlendreher bei der Zwischenstandsmeldung - das kann korrigiert werden, ohne gleich ein Riesendrama zu veranstalten...

Logisch ist es nicht. Er sollte die Zählerstände überprüfen und schauen, ob irgendwann mal ein viel zu großer Sprung drin ist, welcher unerklärlich ist.

Außerdem sollte er mal seine kWh Preise checken. Vlt wurden die unrechtmäßig erhöht.


TheCyberBot 
Beitragsersteller
 19.06.2024, 06:10

Nein , sogar mal mittels Gasbremse gesenkt.

0
Robertfragnd21  19.06.2024, 06:35
@TheCyberBot

Er sollte sich die Rechnung ganz genau ansehen und Fehler suchen.

Ich kann dir ja mal meine Kosten nennen und dann kann man vergleichen. Habe 35m² und wohne alleine.

Verbrauch pro Jahr: 2365 kWh

Preis/kWh: 6,99ct

Grundpreis/Jahr: 351,87€

Macht ca. 574€ im Jahr an Gaskosten.

Ich zahle einen Abschlag von 60€ und bekomme immer 100-200€ wieder. Müsste also nur knapp 48€/ Monat zahlen.

Also irgendwas stimmt bei deinem Bekannten da gar nicht. Versuch die Rechnung selbst zu überprüfen udn mit alten Rechnungen zu vergleichen (Was ist anders). Falls ihr nicht weiterkommt, geht zur Verbraucherzentrale oder notfalls zum Anwalt.

Liegts am Zählerstand und ist der tatsächlich so hoch, dann kann man beim Versorger eine Überprüfung des Zählers beauftragen. Kostet aber Geld. Kommt dann raus, alles ist in Ordnung, hat er erstmal die A-Karte und muss bezahlen.

Kenne da ne Story von jemanden, der 40.000€ nachzahlen sollte. Aber für Wasser. Ein Gutachter hat dann festgestellt, dass so viel Wasser physikalisch gar nicht durch die Rohre passen und der Richter hat trotzdem dagegen entschieden mit der Begründung: Hätte ja n leck in der Toilette sein können :D. Das ging bis zum Bundesgerichtshof. Was erstmal richtig viel Geld kostet. Sein Zähler ist bei Umbauarbeiten (bohrer) gesprungen. Ich wünsche euch ganz viel Glück!

1

Ob hier was nicht stimmt, kann ohne nähere Angaben nicht überprüft werden. Geprüft werden sollte, ob die Ablesewerte am Gaszähler denn stimmen bzw. ob sie dem cbm-Bedarf entsprechen, der auf der Rechnung vermerkt sein muss.

Geeichte Balgengaszähler zählen nie zuviel. Wenn sie defekt sind, zählen sie zu wenig oder gar nicht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ich würde die Zählerstände überprüfen.

Allerdings kenne ich das Wärmebedürfnis Deines Kollegen nicht.

Es gibt Menschen, die auch im Winter nur spärlich bekleidet durch ihre Wohnung laufen, oder beim Lüften darauf verzichten, die Heizung runterzudrehen.

Wenn die Nachforderung deshalb berechtigt sind, würde ich mein Verhalten ändern, um wieder geringere Kosten zu produzieren.

Giwalato


TheCyberBot 
Beitragsersteller
 19.06.2024, 05:56

Für ne Zweizimmerwohnung mit 50qm und einem Heizungsverhalten auf maximal 19 Grad am Tage und Absenkung auf 17,5 Grad in der Nacht, denke ich nicht, daß dieser Kollege eine "Energieverbrauchssau" ist.

0
bgd48041  19.06.2024, 06:03
@TheCyberBot

"denke ich nicht, daß dieser Kollege eine "Energieverbrauchssau" ist."

Es geht ja auch nicht darum, was du glaubst oder vermutest, sondern um das, was a) im Vertrag steht und b) der rechtssicherer Verbrauchsmesser sagt.

3
TheCyberBot 
Beitragsersteller
 19.06.2024, 06:06
@bgd48041

Fakt ist, über 4.000,-€ für Gas bei einem Single in einer 50qm Wohnblock Bude...ist zu viel, Ende ☝️

0