Werkstudent Krankenversicherung. Ab wann muss ich mich selbst versichern? Werden alle Nebenjobs Miteinbezogen?

Hallo, ich habe momentan einen Nebenjob bei dem ich um die 200 Euro im Monat verdiene. Bei diesem Job arbeite ich 5 Stunden die Woche. Ich musste dafür keine Steuern zahlen (<450€). Nun habe ich einem weiteren Job als Werkstudent an einer Firma zugesagt, bei dem ich 15 Stunden die Woche arbeite (damit die max. 20 Stunden in der Woche nicht überschritten werden) und dabei 660 Netto verdiene.

Meine AOK hat gesagt, ich dürfe mich nicht mehr über die Familienversicherung meiner Eltern versichern und müsste mich deshalb selbst versichern, da ich mehr als 450 Euro nun verdiene. Bezieht sich diese Grenze auf den kompletten Verdienst beider Nebenjobs oder nur auf den bei dem ich als Werkstudent angestellt bin ?

falls es von den beiden Jobs abhängt (860 Euro) würde ich die Selbstversicherung für 100 Euro in kauf nehmen. Falls es sich aber nur auf den Werkstudentenjob bezieht (660) Euro könnte ich mit meinem Arbeitgeber den Vertrag erneuern sodass ich nur 450 Maximal verdiene (durch z.B. weniger Stunden in der Woche). Ich würde ungern 100 Euro unnötig an die AOK verschwenden.

Ich hab von dem Ganzen nicht so viel Ahnung und mein Telefongespräch hat mir dabei auch nicht weitergeholfen...

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Florist - lohnt sich der Beruf für das wenige Geld?

An sich finde ich den Beruf Florist toll und würde auch eine Ausbildung machen. Ich hab auch 2 wochen praktikum gemacht und mir wurde eine Ausbildung und Aushilfe als Florist angeboten. Die Aushilfe würde ich quasi bis zur Ausbildung machen.

Dazu müsste ich in 1 woche mein Abitur abbrechen... Komplett es zu machen hatte ich sowieso nicht vor und mir wurde geraten dieses jahr abitur noch zuende zu machen und nicht mitten im Halbjahr abzubrechen...

Um klarheit zu schaffen: Mir ist bewusst das ich in der ausbildung noch weniger verdiene und fast auf das gleiche hinauskommt doch hierbei speziell liegt bei meiner frage der fokus auf Aushilfsjobs und deren gehalt Danke!

Ich würde bei der Aushilfe 6,5 std 6tage die woche für 600€ arbeiten.

Im ersten moment hat sich das geld viel angehört da ich dachte das es netto sei, (leider ist es mir in dem moment nicht eingefallen ob brutto oder netto zu fragen 😬 aber schätze mal brutto)

Ich dachte das Aushilfe ein anderes wort für minijob sei aber da hab ich mich getäuscht...

Da frag ich mich: ist das nicht viel arbeit für "so wenig" geld? vorallem sagte er das das geld in der ausbildung noch weniger ist... Zwar liebe ich den Beruf und Geld ist nicht alles und es reicht warscheinlich für mich aber naja... da hab ich beim arzt ja mehr verdient 😂 so um die 600-700 € netto in der Ausbildung

Einerseits könnte ich evtl. verstehen warum es weniger ist als erwartet da die arbeit nicht soo schwer und anstrengend ist und deshalb der lohn evtl niedrig ist? aber wissen tu ich es leider nicht....

weil ich könnte im vergleich zur Aushilfe einfach Kaufland minijob arbeiten nur 4 bis 8 mal im monat am wochenende hätte fast das gleiche geld:

450€ minijob nur 4-8 mal arbeiten im vergleich zu 400 - 500 € von Aushilfe 6,5 std und 6 Tage die woche (angenommen es wird abgezogen)

Auch wenn die 600€ netto wären, wären es nur 150 € mehr als beim minijob.. lohnt sich glaub ich nicht

2te Frage: Wird überhaupt beim Aushilfsjob das Geld abgezogen?

3te Frage: Ist 6,5 std und 6 Tage die woche für 600€ zu wenig?

4te Frage: Gibts ein standartlohn bzw mindestlohn für Aushilfen?

Nur so am rande wenn es die 600€ netto wär dann wär das nicht "so" schlimm, ich werde einfach mal nachfragen, aber vorher würde ich gerne eure ideen dazu wissen. Danke!

Beruf, Geld, Aushilfe, Florist, Floristik, Geringfügige Beschäftigung, aushilfsjob, 450-Euro-Job, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro
Änderung vom Arbeitsverhältnis von Teilzeit zu Minijob im gleichen Betrieb möglich nur mit Kündigung von Seitem des Arbeitnehmers?

Hallo,

Ich habe folgendes Problem:

Ich Arbeite seit über 6 Monatem als Teilzeitkraft im Einzelhandel. Nun möchte ich mich zum 1 Oktober runterstufen lassen (450€ Basis) im gleichen Betrieb.

Mein Arbeitgeber weiß von diesem Vorhaben schon seit über einem Monat. Nun sagte er mir (gestern), dass ich eine Kündigung aufsetzen solle mit dem Grund, dass ich eine geringfügige Beschäftigung eingehen möchte, danach würden wir nur einen neuen Personalbogen ausfüllen.

Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen.

Ich kann aber ab 1 Oktober nur als 450€ Kraft arbeiten, nicht bis 21. Oktober. ( Die Kündigung hätte früher aufgesetzt werden müssen )

Nun könnte ich auf die Kündigung das Datum so schreiben, dass das aktuelle Arbeitsverhältnis (Teilzeit) passend zum 1.Oktober ausläuft. (Ist natürlich rechtlich falsch)

Wenn ich also nun doch den 21. September auf die Kündigung schreiben sollte und noch 4 Wochen im Betrieb als Teilzeitkraft arbeite mit der Stundenanzahl von einem Minijob (weil ich nicht mehr Stunden im Oktober arbeiten kann), würden die Steuern zuschlagen (auf die 450 € Brutto).

Ich habe zusätzlich auch noch 22 Urlaubstage. Was passiert mit denen?

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Muss mein Stiefvater für das Bafög-Amt eine Steuererklärung machen?

Es geht um meinen Bafög-Antrag. Bei mir ist es etwas komplizierter, daher hoffe ich, dass mir vielleicht hier jemand helfen kann.

Also, meine Eltern sind geschieden. Mein leiblicher Vater lebt in meinem Heimatland und ich habe absolut keinen Kontakt zu ihm. Wie ich das handhaben muss, habe ich schon abgeklärt. Ich habe zum Glück ein Gerichtsurteil, was mir zugunsten liegt.

Meine Mutter hat einen 450,- Job und ist mit meinem Stiefvater verheiratet. Sie sind zusammen veranlagt. Sie zahlt natürlich keine Steuer, deswegen hat sie auch keine Lohnsteuerbescheinigung. Das einzige was ich einreichen kann ist die Lohnbescheinigung. Kann es sein, dass das Bafög-Amt trotzdem die Einkommenssteuererklärung von meinem Stiefvater haben möchte? Weil er mit meiner Mutter zusammen veranlagt ist?

Ich weiß, dass mein Stiefvater absolut keine Rolle spielt und keinen Einfluss auf mein Bafög hat. Aber kann es sein, dass sie trotzdem ihre gemeinsame Steuererklärung haben wollen? Denn dann habe ich ein Riesen Problem, weil mein Stiefvater keine Steuererklärung machen muss, da er davon befreit ist. Er hat mir auch ganz klar die Ansage gemacht, dass er unter gar keinen Umständen eine Steuererklärung machen wird.

Ich bin echt etwas ratlos. Ich hoffe mir kann einer weiterhelfen.

Familie, Recht, BAföG, Stiefvater, BAföG-Antrag, 450-Euro-Job, Ausbildung und Studium
Passt die Formulierung für einen Unternehmensbezug in der Bewerbung?

ICH HABE NICHT DAS GANZE ANSCHREIBEN HIER GEPOSTET NUR WILL ICH INHALTLICH + ERGÄNZUNG WISSEN OB DIE FORMULIERUNG FÜR DEN UNTERNEHMENSBEZUG PASST

Formulierung 1 und 2 ist ähnlich als die 3.

1 . Formulierung

" Da mich auf Ihrer Internetseite die Qualität Ihrer Speisen und Ihre offene Unternehmenskultur sehr entzückt haben, wird der Wunsch daher, Neues zu lernen Ihrem Restaurant von großem Nutzen sein. Ich werde mich mit Freude einbringen und meine Fähigkeiten als ein Teil Ihrer ...(Restaurant..) Crew nutzen. "

2. Formulierung

" Da mich auf Ihrer Internetseite die Qualität Ihrer Speisen und Ihre offene Unternehmenskultur sehr entzückt haben, wird der Wunsch daher, meine Fähigkeit unter Beweis zu stellen Ihrem Restaurant von großem Nutzen sein. Ich werde mich mit Freude einbringen und Neues lernen als ein Teil Ihrer ...(Restaurant..) Crew. "

3. Formulierung

Ich bin nicht nur von der Qualität Ihrer Speisen begeistert, sondern auch von Ihrer Unternehmenskultur, die ich auf Ihrer Internetseite entnahm. Deshalb bringe ich genau die richtigen Qualifikationen für Sie mit. der Wunsch daher, Neues zu lernen wird Ihrem Restaurant von großem Nutzen sein. Ich werde mich mit Freude einbringen und meine Fähigkeiten als ein Teil Ihrer ...(Restaurant..) Crew nutzen. "

3. Formulierung ist besser 75%
2. Formulierung ist besser 25%
1. Formulierung ist besser 0%
Garkeine, denn.. (Bitte Verbesserungsbeispiele) 0%
Bewerbung, Anschreiben, Job, Nebenjob, Grammatik, Korrektur, Lebenslauf, 450-Euro-Job
Hab ich in meinem Fall ein Recht darauf meinen Urlaub nehmen zu dürfen?

Hey,

erstmal die Geschichte vorab: Ich bin seit Mitte Dezember 2019 im Lebensmittel-Einzelhandel als 450-Euro-Basis Jobber tätig und habe normalerweise 12 Tage pro Halbjahr Urlaub. Ich hatte heute den Stellvertretenden Filialleiter wegen dem Urlaub angesprochen (er macht nämlich die Stundenpläne) 14 Tage Urlaub bis August.

August deshalb, weil mich der richtige Filialleiter vor einiger Zeit nach ner Ausbildung gefragt hatte und ich die Bewerbung schon Samstag abgegeben hatte und so wie es aussieht habe ich wohl die Stelle.

Nun ist das Problem allerdings: Ich will, kann aber kein Urlaub im Juli nehmen, weil mein Kollege im Juli schon 4 Wochen nimmt und ich dort da sein muss. Mein Stellvertretender Filialleiter meinte, dass es im August auf den ersten Ausbildungslohn dazugezahlt wird und ich mich für den Urlaub hätte früher melden müssen, weil die Urlaubsplanung Anfang des Jahres gemacht wird.

Allerdings stand es weder im Arbeitsvertrag noch hatte mir bis heute jemand erzählt, ob es überhaupt Urlaub gibt und dass dieser Ende des Jahres gemacht wird. Das heißt genauer gesagt, man hätte mir das nicht Bescheid gegeben und ich wusste es bis heute nicht.

Darf der stellvertretende Filialleiter mir das nehmen des Urlaubs verbieten und mir das Geld in Form von Lohn auszahlen, obwohl ich nicht wusste, wann es festgelegt wird? Ich wollte ihn zwar so oder so drauf ansprechen vor einigen Wochen, allerdings wollte ich erst die Rückmeldung bezüglich der Ausbildung vom richtigen Filialleiter abwarten. (Der Stellvertretende Filialleiter meinte, dass auch dies keine Rolle spielt, allerdings hatte man mich darüber auch nicht informiert)

LG

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