450 Euro Jobs wie viel aufstocken ist möglich wohne in der Region Hannover?
3 Antworten
Kommt auf deine individuellen Umstände an !
Bei 450 € Brutto wäre dein Freibetrag nach § 11 b SGB - ll max. 170 € und die würden dann von deinem Bedarf nach dem SGB - ll theoretisch abgezogen, wenn Du diese 450 € dann auch Netto auf dein Konto bekommst und dieses voraussichtliche anrechenbare Erwerbseinkommen würde dann auf deinen Bedarf angerechnet.
Was dann bis zum Bedarf fehlen würde, könnte es dann als Aufstockung vom Jobcenter geben.
Falls Du volle 450 € im Minijob verdienst, werden 280 € davon auf Deinen sog. gesetzlichen Bedarf angerechnet.
Die Höhe des gesetzlichen Bedarfs ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Deshalb läßt sich Deine Frage nicht pauschal beantworten.
Es gibt online ALG 2 - Rechner, mit deren Hilfe Du errechnen kannst, wieviel Geld Du unter Berücksichtigung des Minijobs vom Jobcenter bekämst.
Ob dann am Ende 280 € anrechenbares Erwerbseinkommen bleiben, kann man so pauschal nicht sagen, weil das auf die individuellen Umstände ankommt, so langsam sollte das einmal bei dir angekommen sein !
...unbegrenzt!
Nur entsteht dann eine Steuerpflicht und du bezahlst in die Solidargeemeinschaft der Sozialversicherungen ein
unbegrenzt (als nach oben offen) geht schon; das machen Millionen von Arbeitnehmern in ganz Deutschland! Nur die staatlichen Unterstützungsleistungen liegen dann bei 0€
So einen Unsinn muss ich jetzt nicht verstehen !
Entweder man hat unbegrenzt Anspruch auf eine Aufstockung, oder aber es gibt eine Grenze und die gibt es, nennt sich Grundsicherung und dann ist Ende mit der Aufstockung.
Also kann es diese nicht unbegrenzt geben !
Das war die Frage
Meine Antwort
Die Aufstockung auf einen 450€ Job ist (durch Arbeitseinkommen) unbegrenzt möglich, allerdings entfällt dann die staatliche Unterstützung....
Nun verständlicher?
Nein
Du verstehst deine eigene Antwort nicht !
Oder der Begriff unbegrenzt sagt dir nichts, habe es versucht dir zu erklären, versteh es oder eben nicht.
Unbegrenzt bedeutet bei mir, dass es auch einen Anspruch gibt !
Was soll denn der Unsinn mit Null Unterstützung ?
Es gibt eine Grenze und das ist Fakt, da musst Du nicht versuchen dein unbegrenzt zu rechtfertigen.
Das dann etwa entfallen soll, ist in deiner Antwort nicht ersichtlich.
Unbegrenzt ganz sicher nicht !
Wenn dann max. bis zum zustehenden ungedeckten Grundbedarf, unter Berücksichtigung von eigenem anrechenbarem Einkommen, wenn nicht vorrangig z.B. Wohngeld von der Wohngeldbehörde in Betracht kommen würde.