Steuerklasse 6?
Gibt es jemanden der bei der knappschaft arbeitet und mir behilflich sein kann? Ich bin minijobberin und habe kürzlich mein betrieb gewechselt d.h. Im januar war ich wo snders als minijobberin und nun bin ich ganz wo anders. Aktuell siehts so aus dass meine Kündigung erst letzte woche eingegangen ist aber mein neuer arbeitgeber hat mich schon angemeldet bei der knapschaft. Was muss ich jetzt für eine strafe zahlen? Bzw muss ich eine strafe zahlen? Mein alter arbeitgeber sieht nähmlich noch aus als wäre er mein hauptarbeitgeber. Kurz austrittstermin und eintrittstermin stimmen nicht über ein.
2 Antworten
Keine Angst vor einer Strafe!
Du bist bei deinem (ersten) Arbeitgeber angemeldet gewesen. Bis zu deinem Austritt, also Wirksamkeit der Kündigung, wirst du dort mit deiner ehemals angegebenen Steuerklasse versteuert. Da kann der ehemalige AG nichts daran ändern, die Steuermerkmale werden ihm per Datenübernahme vom Finanzamt übermittelt.
Dein neuer AG muss ebenfalls mit den Daten des Finanzamts arbeiten. Und von dort bekommt er bei einem nicht abgemeldeten Arbeitsverhältnis zwingend die Steuerklasse 6 vorgeschrieben.
Das ändert sich dann, wenn deine Kündigung wirksam wird.
Und deine eventuell zuviel gezahlten Steuern bekommst du dann im Rahmen der Steuererklärung zurück.
sie bekommen von mir ein Eis sobald ich mein lohn kriege für die beruhigende Antwort 🥲
Minijobs werden meist über eine pauschale Steuer vom Arbeitgeber besteuert. Die Wahl der Art der Besteuerung trifft dein Arbeitgeber. Die Steuerklasse kommt nicht zwingend zur Anwendung. Wenn aktuell gerade zwei Minijobanmeldungen bei uns vorliegen, musst du keine "Strafe" zahlen. Oft klärt sich die Situation, wenn der vorherige Arbeitgeber die Abmeldung eingereicht hat. Liegt das Beginndatum deines neuen Minijobs nach dem Abmeldedatum des vorherigen Minijobs, gibt es auch keine Überschneidung.
Viele Grüße,
das Team der Minijob-Zentrale